Servus,
vielleicht wäre es nützlicher gewesen, wenn Du mal die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen gelesen hättest. Die sind einfach formuliert, leicht zu verstehen, und sie zeigen, dass entweder der Sachverhalt bei dieser Telefonaktion, die uns andere Steuerzahler eine Menge unnötiges Geld gekostet hat, unvollständig oder vage dargestellt war, oder dass die darauf erhaltenen Auskünfte unvollständig verstanden oder wiedergegeben sind.
§ 15 Abs 1 Nr. 1 UStG enthält keinen Spielraum für Interpretationen und „Akzeptieren“ von irgendwas: Solange kein Beleg mit ausgewiesener USt vorliegt - egal ob es sich um die Anforderung einer Anzahlung, eine Vorkasserechnung oder eine Rechnung handelt, gibt es keinen Vorsteuerabzug, ohne wenn und aber. Und „ziemlich gut getroffen“ ist vor allem mit diesem regelrecht schmerzhaften Ausdruck von den erteilten Auskünften nicht so arg viel.
Für die Überschussrechnung ist es entscheidend, wann die Zahlung geleistet wird - das hat mit Vorsteuerabzug genau nix zu tun. Und eine zum 2. Januar wertgestellte Zahlung ist halt am 2. Januar geleistet, dazu braucht man keinen disziplinarisch versetzten Betriebsprüfer - es ist so banal wie etwas.
Wenn das hier:
muss ich den überzahlten Betrag ansetzen, und den zu viel bezahlten Betrag im Folgejahr als Einnahme verbuchen mittels Nachweis Gutschrift oder so.
tatsächlich so gesagt wurde, sagte das vermutlich die Pförtnerin, von der Du sprachst, oder einer der anderen Mitarbeiter, falls er sich im Vollrausch befand.
Denn es muss alles nachvollziehbar bleiben.
Genau. Und deswegen ist es besser, wenn Du die beschriebenen haarsträubenden Turnereien fein bleiben lässt. Eine Betriebsausgabe ist eine Betriebsausgabe, dazu braucht man nichts ziemlich genau treffen, man braucht keine Einnahmen für das Wechselgeld aufzuzeichnen, und wenn es keinen Anlass für eine Zahlung an einen Lieferanten gibt, kann man auch keine erfundenen Zahlungen als Betriebsausgaben ansetzen.
Man darf also nicht zu viel bezahlte Euro einfach in der EÜRer weniger ansetzen.
Das ist, mit Verlaub, ein Granatenblödsinn.
Bei einer Überweisung mit Valuta Januar laut Bankbeleg erst alles im Januar ansetzen,
Ja und? Wie sollte das denn sonst gehen?
Ach Jungche - da stellst Du eine banale Frage, bekommst eine banale Antwort, findest diese offenbar zu einfach für Dein Poetenhirnchen, und dann machst Du eine derartig schwachsinnige Aktion und bist offenbar nicht einmal im Stand, die mühevoll und teuer eingeholten Banalitäten richtig zu behalten und wiederzugeben.
Weißt Du was? Lass es doch einfach -
Schöne Grüße
MM