Wie ist das bei einem befristeten Mietvertrag?

also wir wohnen nun seit August in einer neuen Wohnung. Dieser Mietvertrag ist befristet auf 2 jahre, da eventuell eigenbedarf angemeldet wird.
Da wir seit mehr als 3 jahren eine wohnung gesucht hatten, und dringnd ausziehen mussten, sind wir darauf eingegangen, es hiesse auch, es könnte auf längere sicht sein.

nun ist meine frage, was ist wenn sie uns die wohnung kündigen, wir aber keine neuen wohnung bis zu der deadline gefunden haben? können sie uns mit zwei babys auf die strasse setzen? wer kennt sie da mit dem recht aus?

im mietvertrag steht drinne, der vertrag ist befristet wegen eigenbedarf oder eventuellen umbau (denke wollten sich damit absichern, denn der reiche enkel zieht bestimmt nciht in diese alte bude, die nicht mal isoliert ist)

lg Semmel

Sofern ein echter Eigenbedarf vorliegt, ist eine solche Kündigung durch den Vermieter wegen des Bedarfs an dem gekündigten Wohnraum für sich, seine Kinder oder nahestehende Verwandte nicht augeschlossen. Für Sie würde das bedeuten, dass Sie sich nach einer anderen Wohnung umschauen müßten.

was wäre denn, wenn nachweislich kein verwandter einziehen würde, und der vermieter das haus frei stehen lassen würde??

und sollte man es eben nicht genau zu dem stichtag schaffen eine wohnung zu finden, sondern vielelicht ein paar monate später, macht das einen unterschied?

Hallo, kann leider nicht helfen

diese art von klausel versucht aus einem unqualifizierten, einen sog. qualifizierten zeitmietvertrag zu machen. das kann aber nich gelingen, weil der grund für die beendigung zweideutig und ungenau ist. wenn im mv noch geschrieben steht, dass er sich nach der mietzeit auf unbestimmte zeit verlängert, würde ich mich zurück lehnen und etwaig eingehende kündigung zurück weisen.

vielen dank für ihre antwort.
Leider steht nicht geschrieben, dass er auf unbestimmte zeit verlängert werden kann. Wir haben nur eine aussage vom vermieter bekommen, mündlich, und zwar das es auch 5 oder 10 jahre sein können.

wie ist es denn dann?

Hi
befristet bedeutet das die Laufzeit des Vertrags , und wenn du unterschreibeenhast das dir bekannt war, von vornherein zu mindest auf die Laufzeit die im Vertrag steht, hier 2 Jahre, begrenzt ist. Das muß es aber nicht zwingend lauten, denn sollte die Kündigungsfrist und diese beläuft sich für den Vermieter auf 4 Monate für dich nur 3 Monate vom Vermieter nicht wahr genommen worden sein dein Vertrag sofort in einen unbefristeten Vertrag über geht. das stellt dich dabei nicht unbedingt besser. Unbefristet bedeutet, dass deine Kündigungsfrist ja immer 3 Monate beträgt die des Vermieters jedoch je nach länge des Vertrags glaube nach 10 Jahren ist er bei 12 Monate Kündigungsfrist angelangt die auch erst nach dieser Zeit kündigen kann. Also nix ist ewig… auch kein Mietvertrag… Du kannst der Sache aus dem Weg gehen indem du selbst vor ablauf der Zeit eine neue Bleibe suchst oder einfach die sache auf dich zuplätschern lässt… erinnerst du dich??? wenn er nichts sagt läuft der Vertrag weiter…
Gruß Peter

abwarten, was er macht.
wenn er die beendigung nach den 2 jahren gut sein lässt, werdet ihr automatisch in einen vertrag auf unbestimmte zeit geraten.