Wie ist das denn jetzt mit dem Sozialamt?

Hallo,

mein Bruder ist seit ende November arbeitslos. Das wusste er schon seit August oder noch eher. er hat sich aber nicht beim Arbeitsamt gemeldet und hat deswegen eine Strafe bekommen. Ist das so richtig?

dann hat er noch etwas Geld bekommen, kann damit aber nicht seine Miete und andere Kosten tragen. Die vom Sozialamt haben daraufhin(angeblich) zu Ihm gesagt das es nicht so schlimm wäre wennn er mal seine Miete einen Monat nicht bezahlt!!! Das kann ich garnicht glauben. Auf jeden Fall ist er auch zu faul wieder zum Sozi hin zu gehen bzw. weiss er angeblich nicht wo das jetzt ist…

Wie ist das denn jetzt mit dem Sozialamt? Das gibt es doch garnicht mehr, oder? Muss man da jetzt zum Arbeitsamt?

Sandy

Hallo Sandy,

soo Naiv kann er doch wohl nicht sein??..oder??..
Wenn er es schon im August wußte,das er Arbeitslos wird,hätte er sich doch wohl zumindestens im Oktober bei der Agentur für Arbeit einfinden
können…mal ganz abgesehen davon,das er sich eigentlich sofort nach Erhalt der Kündigungsankündigung dort hätte melden sollen.

Da er gearbeitet hat vor der Arbeistlosigkeit,steht im zunächst Arbeitslosengeld zu.Wegen der Sperrzeit hat er das nicht bekommen,
also muß er zum Sozialamt.
Und zwar schnellstens…Mietrückstände dürfen übrigens nicht entstehen,
das Sozialamt muß diese zahlen,selbst wenn dein Bruder jetzt ab Januar 2005 eine zu große Wohnung nach Hartz IV hat.Sie können ihm jedoch
(sofern vorhanden) eine andere,kleinere Wohnung anbieten.

Ich empfehle dir,dich an einen örtlichen caritativen Verband zu wenden,die kennen die Leute auf den Ämtern und dann geht vieles
einfacher.

mfg

Frank

Hallo Sandy,

soo Naiv kann er doch wohl nicht sein??..oder??..

Er ist nicht naiv er ist faul. Macht die nächste durch und pennt den ganzen Tag.

Wenn er es schon im August wußte,das er Arbeitslos wird,hätte
er sich doch wohl zumindestens im Oktober bei der Agentur für
Arbeit einfinden
können…mal ganz abgesehen davon,das er sich eigentlich
sofort nach Erhalt der Kündigungsankündigung dort hätte melden
sollen.

Hatte meine Mutter Ihm gesagt, aber da ist wieder das Problem mit der Faulheit.

Da er gearbeitet hat vor der Arbeistlosigkeit,steht im
zunächst Arbeitslosengeld zu.Wegen der Sperrzeit hat er das
nicht bekommen,
also muß er zum Sozialamt.
Und zwar schnellstens…Mietrückstände dürfen übrigens nicht
entstehen,
das Sozialamt muß diese zahlen,selbst wenn dein Bruder jetzt
ab Januar 2005 eine zu große Wohnung nach Hartz IV hat.

Wie groß darf seine Wohnung denn sein, für Ihn alleine?

Sie

können ihm jedoch
(sofern vorhanden) eine andere,kleinere Wohnung anbieten.

Ich empfehle dir,dich an einen örtlichen caritativen Verband
zu wenden,die kennen die Leute auf den Ämtern und dann geht
vieles
einfacher.

Kannst du mir da etwas in Bremen Empfehlen.

Danke schon mal für deine Tips
Sandy

Hi,

Du und eure Mutter solltet ihm auch knalllhart sagen, dass er von euch weder irgendwelche finanzielle Hilfen bekommt, noch in eurer Wohnung unterkommen wird, wenn er durch eigene Untätigkeit Probleme bekommt. Vielleicht bekommt er dann den Arsch hoch.

Man sollte aber auch die Möglichkeit nicht ausser Acht lassen, dass es sich bei der „Faulheit“ auch um eine reaktive Depression aufgrund der Arbeitslosigkeit handeln könnte.

Gruss
A.

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Moien,

wenn er erst seit der Kündigung so ist und es evtl. wirklich krankhaft ist helft ihm.

Ansonsten unterlasst jegliche Unterstützung und lasst ihn auf den Arsch fallen, sonst ändert sich nie etwas!

Gruß

Bernd

Ja das Sozi gibt es noch
Hallo, da Sozialamt ist ja nicht nur für die Geldzufuhr zuständig. Je nach örtlichen GEgebenheiten sind dort auch Schuldnerberatung, Pflegekinderdienst, Jugendamt, etc. untergebracht. Manche Mitarbeiter wurden sicher umbesetzt (nicht zum Arbeitsamt, außer in deren Wartezimmer)
Was die Sozialhilfe an sich angeht, das Gesetz gibt es nicht mehr, aber es gibt dafür irgendein anderes xy-Geld (NAme fällt mir grad nicht ein), für diejenigen die kein ALG2 bekommen, zB. alleinerziehende Mütter, Chronisch Kranke, Rentner und andere „Nicht-Arbeitsfähige“.
genaueres weiß ich nicht, da mein persönlicher Sozialamtsmitarbeiter (Mein PApa) seit 2 JAhren in Rente ist.
Susanne

Hallo Andreas,

Man sollte aber auch die Möglichkeit nicht ausser Acht lassen,
dass es sich bei der „Faulheit“ auch um eine reaktive
Depression aufgrund der Arbeitslosigkeit handeln könnte.

Ich weiss es nicht mit Sicherheit, aber Depressive Menschen machen üblicherweise nicht die Nächte durch (allenfalls, wenn sie schlaflos vor sich hingrübeln).

Gruß
Carlos

Hi,
eben, wenn sie geschrieben hätte „feiert die Nächte durch“ sieht das auch anders aus.
„Durchmachen“ schließt aber nicht aus, dass er die Nächte durchsäuft, fernsieht, ziehllos rumfährt o.ä.

a.

Manche Mitarbeiter wurden sicher umbesetzt
(nicht zum Arbeitsamt, außer in deren Wartezimmer)

Oh doch, die Mitarbeiter der Sozialämter werden teilweise auch zur Agentur für Arbeit bzw. in die ARGEn versetzt.

Was die Sozialhilfe an sich angeht, das Gesetz gibt es nicht
mehr, aber es gibt dafür irgendein anderes xy-Geld (NAme fällt
mir grad nicht ein), für diejenigen die kein ALG2 bekommen,

zB. alleinerziehende Mütter,

die kriegen ALG2, da sie ja grundsäztlich arbeitsfähig sind

Chronisch Kranke, Rentner und
andere „Nicht-Arbeitsfähige“

die kriegen entweder „Sozialgeld“ (nach SGB 2) (wenn sie mit einem ALG2-Bezieher in Haushaltsgemeinschaft leben) oder „Grundsicherung“ für Personen über 65 Jahre oder dauerhaft voll Erwerbsgeminderte (nach SGB 12).

Gruß
Nelly

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