Hallo liebe wer-weiß-wasler,
ich habe eben in einem Forum gelesen, daß man einen Stimmzettel ungültig machen kann, ok, das wusste ich 
Ich kopiere die Erklärung mal hier rein:
"die ungültige stimmen werden zur gesamtzahl der stimmen dazugezählt.
wenn jetzt von 100 stimmen 20 ungültig sind, dann werden die prozentzahlen der gewählten parteien von den übriggebliebenen 80 stimmen ausgewertet.
dann sind also beim wahlergebnis nicht die 100 stimmen = 100%, sondern die 80 stimmen.
wenn jetzt bei der wahl die spd, ausgehend von 100 stimmen, 50% erreicht hat, bekommt sie 50 sitze. aber bei 80 stimmen nur noch 40, die aber dann auch 50% sind."
Stimmt das? Ich dachte immer ungültige Wahlzettel würde gar nicht ausgewertet und die Regierung aus den abgegebenen gültigen Stimmen gebildet…
Grüße
Tina
Hallo Tina,
ich gehe mal davon aus, dass sich deine Frage auf die Bundestagswahlen bezieht. Dabei wird das Stimmauszählungsverfahren nach Hare-Niemeyer angewandt. Dabei bleiben die ungültigen Stimmen in der Tat unberücksichtigt.
http://www.bundeswahlleiter.de/wahlen/abc/d/tn1.htm#…
http://www.wahlrecht.de/verfahren/hare-niemeyer.html
"die ungültige stimmen werden zur gesamtzahl der stimmen
dazugezählt.
Das kann eigentlich nur auf die Feststellung der Wahlbeteiligung einen Einfluss haben, nicht auf die Sitzverteilung.
wenn jetzt bei der wahl die spd, ausgehend von 100 stimmen,
50% erreicht hat, bekommt sie 50 sitze. aber bei 80 stimmen
nur noch 40, die aber dann auch 50% sind."
So formuliert ist das mit Sicherheit Unfug. Die Zahl der Bundestagsmandate wird vor der Wahl festgelegt, sie kann nicht durch eine bestimmte Anzahl von ungültigen Stimmen verringert werden.
Abweichungen von der vorher festgelegten Zahl der Mandate gibt es nur durch Überhangsmandate (sowie bei den meisten Landtagswahlen durch Ausgleichsmandate), die aber nur entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate erringt, als ihr auf Grund des Zweitstimmenverhältnisses zustehen; mit ungültigen Stimmen hat das nichts zu tun.
und die Regierung aus den abgegebenen
gültigen Stimmen gebildet…
Ds ist jetzt aber auch nicht sauber formuliert. Die Regierung wird überhaupt nicht aus Wählerstimmen gebildet (sondern aus Ministern *g*), vielmehr werden die Fraktionsstärken aus dem Verhältnis der gültigen Stimmen bestimmt.
Infos zur Bundestagswahl mit allen Rechtsgrundlagen findest du unter
http://www.bundeswahlleiter.de
Grüße
Wolfgang