Wie ist das eigentlich

wenn man in einem altbau (1954) wohnt und die dämmung quasi nicht vorhanden ist und man dadurch extrem hohe heizkosten hat???
die wohnung wird durch eine wohnungsgenossenschaft vermietet und befindet sich im dachgeschoss.

ansprüche hat man da nicht wirklich oder?

Moin,

es ist ja nicht so, dass man gezwungen wurde die Wohnung zu mieten. Wenn keine andere Dämmung vertraglich zugesichert wurde hat man keine rechtliche Grundlage, auf der Erfüllung irgendwelcher Forderungen desbezüglich zu bestehen. Man kann ja umziehen…

Gruß,
Ingo

Hi,

nein hat man nicht. Zum einen mietet man wie gesehen, zum anderen kann man bei einem Altbau keinen Neubaustandard erwarten. Dafür ist die Miete in solchen Objekten meist günstiger.

Gruß
Tina