Nach meinen bescheidenen BWL-Kenntnissen ist das gezeichnete Kapital(Grund/Stammkapital) in einer Bilanz beim Eigenkapital mit dem Nennbetrag aufzuführen; so auch § 272 HGB. Wenn diese Einlagen jedoch investiert werden (dafür sind sie ja da), steht das Geld der Gesellschaft nicht mehr zur Verfügung.
Wie wird dieser Umstand in der Bilanzierung berücksichtigt?
(Wenn ich Aktien im Wert von einer Mio an den Mann bringe und das Geld dann privat im Casino durchbringe, würde auf der Eigenkapitalseite ja immernoch eine Mio stehen…)
Hallo.
Mit BWL korrespondiert diese Frage ebenso wenig, wie mit einem Casinobesuch. Eher sind Buchhalter gefragt.
Diese würden die Kapitaleinlage i.d.R. als Bankguthaben (Vermögen) ausweisen, und gleichzeitig als Eigenkapital (Verbindlichkeit gegenüber Gesellschafter bilanzieren.
Investiert dieser das Kapital, so vermindert sich sein Bankguthaben, während z.B. der Wert des Anlagevermögens zunimmt.
Wird das Bankguthaben ausgegeben (Kosten)so entsteht ein Verlust. Und dann wird - wenn dieser das Eigenkapital aufzehrt - der Lehrling auch den Schwarzen Zylinder kennen lernen, welchen man sprichwörtlich auf dem Weg zum Konkursgericht trägt.
Grüße
woho
Hallo Fragesteller xyz,
ich gehe davon aus, dass trotz des seltsamen Beispiels hier eine ernsthafte Frage gestellt wurde.
Hierzu möchte ich Dir folgende Eselsbrücke geben:
Auf der linken Seite der Bilanz (Aktiva) steht das, was die Firma besitzt. Auf der rechten Seite der Bilanz (Passiva) steht, wo das Geld dafür herkommt.
Dies bedeutet, die Mio. liegt z.B. auf einem Bankkonto (Aktiva) und besteht aus den Einlagen der Gesellschafter, d.h. Eigenkapital (Passiva).
Wenn nun z.B. dafür Maschinen gekauft werden, findet ein sog. Aktivtausch statt, d.h. das Geld wird von der Bank abgehoben und fließt in das Anlagevermögen.
Buchungssatz:
Maschinen an Guthaben bei Kreditinstituten
Merke: Beide Seiten der Bilanz müssen sich immer ausgleichen.
Wenn nun für das Kaiptal keine Vermögenswerte wie z.B. Anlagevermögen gekauft wird sondern das Geld fließt in den Aufwand, d.h in die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ab, ergibt sich folgende Buchung:
Aufwand aus Casinobesuchen an Bank
Merke: Der Saldo des Kontos GuV wird über Eigenkapital abgeschlossen.
Dies bedeutet, wenn keine Erlöse erzielt werden, besteht die GuV nur aus dem Konto Aufwand aus Casinobesuchen und schließt mit folgender Buchung ab:
Eigenkapital an GuV-Konto
Damit wird klar, die Aufwandbuchung schmälert bei fehlendem Erlös direkt das Eigenkaiptal. In dem vorliegenden Fall würde dies bedeuten, dass das komplette Eigenkapital in denAufwand fließt, d.h. ausgegeben wird. Ein Ausweiss auf im Eigenkapital wäre nicht mehr gegeben.
Ich hoffe, ich konnte dies in verständlicher Weise rüberbringen.
Mit freundlichem Gruß
Joachim
Hallo,
bei einer Anteilsausgabe (Aktien, GmbH-Anteile…) gegen Geld steht in der Bilanz das Bargeld und auf der Passivseite das gezeichnete Kapital (evtl. Kapitalrücklagen).
Wird das Geld nun für eine Investition verwendet (z.B. Geschäftsausstattung etc.) hat das nur Auswirkungen auf der Aktivseite. Hier wird ein sogenannter Aktivtausch vollzogen. Statt Guthaben bei Kreditinstituten steht dann dort Sachanlagevermögen.
Solltest Du als Vorstand einer AG von Investoren Geld gegen Aktien einsammeln und das Geld dann privat im Casino durchbringen, begehst Du eine Straftat (Veruntreuung? Ich bin kein Jurist). Das Eigenkapital würde dann aus dem gezeichneten Kapital und einem Verlust in gleicher Höhe bestehen und in Summe würde null stehen.
Gar nicht.
Die erste Buchung ist Geld an Eigenkapital.
Wenn du etwas invvestierst, dann zum Beispiel Kopiergerät an Geld.
Das Kapital bleibt immer unverändert.
Ich fürchte aber, du hast überhaupt keine Ahnung von doppelter Buchhaltung. Dann wird`s natürlich schwierig.
Harry.
Hallo,
Aktiva Passiva
1 Mio Bank 1 Mio Eigenkapital
Bei einer Investition
Aktiva
0,8 Mio Sachanlagen
0,2 Mio Bankkonto
Als Aktienbesitzer hast Du kein Zugriff aufs Bankkonto der AG, dies kann hat nur der Vorstand.
Wenn der Vorstand die 1 Mio ins Casion trägt, wandert er in den Knast.
Der Aktienbesitzer kann seine Aktien an der Börse verkaufen und dann ins Casino tragen.
Viel Spaß beim zocken.
Gruß
peter
Hallo,
Wie wird dieser Umstand in der Bilanzierung berücksichtigt?
Gar nicht, da Du für das investierte Geld ja Vermögen erhältst oder hoffentlich Gewinne machst. :o)
Grüßle,
Jens