Wie ist das mit dem aufstellen von blitzern in bau

Guten Tag,
ich wurde in einer baustelle auf der autobahn geblitzt mit dem lkw. jetzt meine frage: darf das sein das der ca. 50 m vor ende der baustelle aufgestellt werden darf ? denke mal da gibt es richtlinien oder? die baustelle war ca. 2km lang da darf man den doch nicht kurz vor ende aufstellen!!!
was meint ihr??
M.f.G.
Marc

Guten Tag,
ich wurde in einer baustelle auf der autobahn geblitzt mit dem
lkw. jetzt meine frage: darf das sein das der ca. 50 m vor
ende der baustelle aufgestellt werden darf ? denke mal da gibt
es richtlinien oder? die baustelle war ca. 2km lang da darf
man den doch nicht kurz vor ende aufstellen!!!

Klarer Fall, das ist natürlich schwer verboten [An dieser Stelle eine Anzahl Ausrufezeichen nach akutem persönlichen Bedarf einsetzen.]

Erlaubt hingegen ist, den Blitzer 200 m vor Baustellenende aufzustellen und die Baustelle anschließend um 150 m zu verkürzen.

Guten Tag.

darf das sein das der ca. 50 m vor
ende der baustelle aufgestellt werden darf ? denke mal da gibt
es richtlinien oder? die baustelle war ca. 2km lang da darf
man den doch nicht kurz vor ende aufstellen!!!

Hallo!

darf das sein, das man ca. 50 m vor ende der baustelle schneller fährt als erlaubt? denke mal da gibt es richtlinen oder? die baustelle war ca. 2km lang da darf man doch nicht kurz vor ende schneller fahren!!!

gruß

michael

Außerdem Hinweis zu FAQ:1129 ungelesen weggeklickt
…und es ist schon eine „reife Leistung“, unterwegs in einem LKW(!) geblitzt zu werden. Aber wie mein Kollege immer sagt: Das kleinste Teil am LKW ist in der Regel das Hirn des Fahrers.

Guten Rutsch dann wohl - beim nächsten Eisregen.

Das kleinste Teil am LKW ist in der Regel das Hirn des
Fahrers.

Dann bleibt wohl für die Hoffnung, dass er besser fahren kann als lesen kein Raum.

Rumburak

streckenverbote gelten genau bis zur aufhebung. wenn das radar 50 m vorher stand ist es legetiem jedoch etwas abzocke würde ich erkennen.
hauptmann

ja, darf geblitzt werden, selbst wenn kein aufhebungsschild kommen würde, wäre erst nach einem erkennbaren Ende der Baustelle wieder die normale Geschwindigkeit zulässig (Baustelle muss 200 Meter zurückliegen)
Pech gehabt
Tom, beamter

nicht ganz
Hallo!

ja, darf geblitzt werden, selbst wenn kein aufhebungsschild
kommen würde, wäre erst nach einem erkennbaren Ende der
Baustelle wieder die normale Geschwindigkeit zulässig

Dies wäre nur der Fall, wenn das Geschwindigkeitsbeschränkungszeichen zusammen mit zB dem Zeichen 123 „Achtung Baustelle“ montiert wäre,
siehe Punkt 55 der Anlage 2 der StVO:

„Erläuterung
Das Ende eines Streckenverbots ist nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzzeichen die Länge des Streckenverbots angegeben ist. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Sonst ist es gekennzeichnet durch die Zeichen 278 bis 282.“

(Baustelle muss 200 Meter zurückliegen)

Davon steht hier nichts; es muss sich lediglich „aus der Örtlichkeit zweifelsfrei erg[eben], von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht“.

Wenn jedoch kein zusätzliches Schild angebracht ist, gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung so lange, bis Zeichen 278 „Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit“ oder Zeichen 334 „Ende der Autobahn“ folgt.

Pech gehabt

rischtisch

Gruß
Paul