Genau - ok, die 0,2 Tage stellen ein Problem dar, das aber der AG zu lösen hat.
Ich fragte es schon:
Wie wurde das bei Vollzeit gehandhabt?
Bekamst Du die 24 Tage auf Basis von ARBEITStagen?
Dann bleibt es auch bei den 19,2 ARBEITStagen Anspruch.
Natürlich kann es sein, dass es bei der Betrachtung von 5 normalen Wochentagen bleibt - dann hättest Du weiterhin 24 Tage Anspruch, müsstest aber auch den freien Freitag belegen (wobei wir wieder das Problem mit den verbleibenden 4 Tagen hätten).
Es kann auch sein, dass es sich um WERKtage handelt - dann hättest Du aber bisher auch den Samstag belegen müssen.
Das kannst nur DU beantworten …
Vergiss das!
Da hat mal wieder jemand mit viel Meinung und wenig Wissen geantwortet.
Noch ne kleine Zusatzfrage wg. meines geliebten Cheffe der es immer ganz genau, für sich, nimmt.
Angenommen ich nehme Mo Di Mi Do Urlaub.
Könnte er jetzt sagen, wenn sie eine Woche nehmen gehört auch der Freitag , der ja eigentlich frei ist , zur Urlaubswoche und ich muß ihnen daher daher 5 Tage berechnen?
Du hast doch nachgefragt wegen Arbeits- oder Werktage und keine Antwort erhalten.
Ohne dieses Wissen kann ja die Zusatzfrage nicht sicher beantwortet werden.
Und seit wann darf ich Dich nicht mehr als Fachmann bezeichnen ?
Doch auch ich habe jetzt die Lösung meines Problems verstanden.
Es bleibt bei 24 Tagen.
Urlaubstage sind die Tage von Mo - Fr.
Arbeitstage sind die von Mo - Do
Spielt aber eigentlich keine Rolle.
Und bitte keinen Stress wegen dieses Postings. Alles wird Gut.