Wie ist das mit dem Verloben?

Wenn bei einer offiziellen Stellungnahme bei der Polizei jemand angibt
verlobt zu sein, obwohl er noch verheiratet war zu diesem Zeitpunkt,
ist das rechtlich zu belangen oder ist das eine Sache, wo nur große Augen gemacht werden, ohne Folgen?

Danke für Rückmeldungen!

Grüße
Caro

So ist das mit dem Verloben.
Hi Caro,

mir ist zwar schleierhaft, was eine offizielle Stellungnahme bei der Polizei ist, aber sei’s drum: Wer verheiratet ist, darf durchaus ein Heiratsversprechen abgeben, das ist vielleicht geschmacklos, aber nicht strafbar. Die einzige, die ihn - privat, nicht juristisch - zur Rechenschaft ziehen könnte, wäre die zukünftige Ex.

Gruß Ralf

Danke dir!
In wie fern zur Rechenschaft ziehen?
Es geht hier nicht um Schwindel oder so etwas,
sondern lediglich darum, dass es ist, wie es ist.

Gruß
Caro

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Hi Caro,

In wie fern zur Rechenschaft ziehen?

na ja, halt privat - Bratpfanne über’n Schädel, Strychnin in den Kaba oder etwas in der Art. Was einer verschmähten Frau so einfällt…

Gruß Ralf

Naja, aber auf der anderen Seite doch ein Liebesbeweis oder.
Manchmal ist auch das was sich nicht gehört sehr nett und lieb :smile:

Gruß
Caro

[ot] jetzt ist der Faden gerissen
pardon,

Naja, aber auf der anderen Seite doch ein Liebesbeweis oder.
Manchmal ist auch das was sich nicht gehört sehr nett und lieb
:smile:

wer liebt da wem?

PW: Meine Tochter, damals 5 Jahre, aus dem Kindersitz: „Der Klausi liebt mir!“ Ich (lern mich Deutsch): „Mich!“ Sie: „Dich doch nicht - mir liebt er!“

Gruß Ralf

Noch Interesse an einer Antwort?
Guten Abend!

Ich schätze, es geht um das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 S.1 Nr.1 StPO („Nummer 1“ übrigens, nicht „Ziffer 1“, wie B. Salesch und Konsorten so gerne dilettieren).

Da die Verlobung ein komplett formfreies Rechtsgeschäft ist, gibt es auch nicht notwendig Urkunden oder Zeugen, mit deren Hilfe man ein Verlöbnis glaubhaft machen könnte. Wenn das Gericht dran glauben will und niemand widerspricht, darf das Gericht dran glauben. Wenn das Gericht zweifelt, muss das Verlöbnis glaubhaft gemacht werden, was aber bei Paaren, die schon einige Zeit zusammen sind,kaum ein Problem darstellen sollte.

Oh!
Habe gerade das mit dem „Noch verheiratet“ gelesen.

Dann ist es schwieriger, die Meinungen gehen hier auseinander. Die Rechtsprechung läßt ein Verlöbnis in der Regel dann nicht gelten, wenn die Ehe noch nicht rechtskräftig geschieden ist.

Hallo,

Da die Verlobung ein komplett formfreies Rechtsgeschäft ist,
gibt es auch nicht notwendig Urkunden oder Zeugen, mit deren
Hilfe man ein Verlöbnis glaubhaft machen könnte. Wenn das
Gericht dran glauben will und niemand widerspricht, darf das
Gericht dran glauben. Wenn das Gericht zweifelt, muss das
Verlöbnis glaubhaft gemacht werden, was aber bei Paaren, die
schon einige Zeit zusammen sind,kaum ein Problem darstellen
sollte.

vor allem ist erstaunlich, daß Damen des horzontalen Gewerbes eigentlich immer verlobt sind. Komischerweise meist mit einem mit Platinkettchen, Minipli und goldenem Lamborghini.

Gruß,
Christian