Wie ist das mit dem Wohnrecht solange man lebt?

Habe folgendes Problem.
Mein Freund hat von seinem Opa zwei Häuser geerbt. In einem wohnen wir und in dem anderen sein Vater mit Freundin. Damals wurde ein Vertrag gemacht, daß sein Vater und seine Freudin wohnrecht haben solange Sie leben. Nun haben sich sein Vater und deren Freundin aber getrennt und Sie versucht nun Geld rauszuschlagen. Anstatt Wohnrecht will Sie nun Geld von seinem Vater und von meinem Freund. Wer ist im Recht und kann Sie Geld fordern und was kann man dagagen tun?

Bitte helft mir.

Gruß Kitty

Habe folgendes Problem.
Mein Freund hat von seinem Opa zwei Häuser geerbt. In einem
wohnen wir und in dem anderen sein Vater mit Freundin. Damals
wurde ein Vertrag gemacht, daß sein Vater und seine Freudin
wohnrecht haben solange Sie leben. Nun haben sich sein Vater
und deren Freundin aber getrennt und Sie versucht nun Geld
rauszuschlagen. Anstatt Wohnrecht will Sie nun Geld von seinem
Vater und von meinem Freund. Wer ist im Recht und kann Sie
Geld fordern und was kann man dagagen tun?

Hallo,

zuerst einmal erhebt sich die Frage, ob dieses Wohnrecht auch dann noch gelten soll, wenn jemand aus der Wohnung auszieht. Oftmals wird mit einem Wohnrecht auch eine Vereinbarung getroffen, dass jemand über einen bestimmten Zeitraum zwar ausziehen kann z.B. sechs Monate - dann aber wieder in der Wohnung wohnen muss, ansonsten verfällt das Wohnrecht.

Ich vereinbart, wenn jemand auszieht, dass für die Rückgabe des Wohnrechtes eine Zahlung erfolgen soll, ist diese geschuldet. Solche Fälle sind aber auch schon deshalb sehr schwierig, weil z.B. im Falle der Bedürftigkeit und Einweisung in ein Heim diese Wohnräume vermietet werden müssen und die Einnahmen gehen dann an den Träger, der Leistungen erbringt.

Die Frage wird daher zuerst zu beantworten sein, welche Vereinbarung für den Fall des Auszuges getroffen wurde.

Auf jeden Fall bedarf jeder Streitfall zum Wohnrecht der Überprüfung um Klärung zu schaffen, welche Auslegung das betreffende Wohnrecht beinhaltet.

Dies ist keine Rechtsauskunft im Sinne des RBerG und stellt die persönliche Meinung des Autors dar.

Grüsse Günter