Wie ist das mit den Abmahnagenturen?

Hallo Wissende,

wie ist das denn eigentlich mit den Abmahnagenturen? Nehmen wir einmal an, man stellt irgendwas ins Internet, beispielsweise sucht man einen Nachmieter für eine Mietwohnung und kreuzt da „provisionspflichtig“ an, weil man möchte, dass der Nachmieter die Möbel übernimmt, was mit Kosten verbunden ist, aber für „Möbel sollen übernommen werden“ ist halt kein Feld vorgesehen.

Nun bekommt man eine recht dringlich klingende Mail, dass man doch auf alle Fälle ein Impressum für seine Annoncce erstellen soll, weil das gewerblich ist, wenn da „provisionspflichtig“ angekreuzt ist, und eine Abmahnung dann wahrscheinlich mehr kostet als die Möbel.

Nun habe ich zwei Fragen:

  • Ist das so? Man hat ja kein gewerbliches Angebot eingestellt, sondern sich da getäuscht und da etwas falsch angekreuzt.
  • Was bringt es diesen Abmahnagenturen, diese Abmahnungen zu verschicken? Ich dachte immer, nur der Geschädigte hätte Anspruch auf Schadenersatz. Welchen Anspruch hat die Abmahnagentur XY, d.h. bekommt die Abmahnagentur Geld für etwas, was sie gar nicht betrifft? Denn es wäre ja nur eine Abmahnagentur, die da klagt, und nicht beispielsweise ein Immobilienmakler, der ein Interesse daran hätte, dass auch die Konkurrenz ein richtiges Impressum hat.

Bitte macht mich doch da mal schlau. Ich verstehe die Zusammenhänge hier nicht so ganz.

Schöne Grüße

Petra

Hallo !

Das verstehe ich auch nicht,aber eine „Provision“ ist doch etwas völlig anderes als das was Du willst.
Du willst eine „Ablösesumme“ für Kücheneinbauten bekommen vom Nachmieter,das ist ein privater Kaufvertrag zw. Nachmieter und Dir,mit dem hat der Vermieter rechtlich nichts zu tun.

Unter Provision versteht man das Honorar für Maklerdienste für erfolgreiche Vermittlung einer Wohnung/Haus. Kommt es zum Abschluss(Miet-/Kaufvertrag) dann wird es fällig,sonst nicht.

Durch das Anklicken von „provisionspflichtig“ wurde man auf Dich aufmerksam,dachte wohl es wirbt ein Makler ohne Impressum mit rechtlichen Hinweisen.
Und den wollte man abmahnen,was grundsätzlich möglich wäre.

Was es ihnen einbringt ? Na, Geld natürlich !
Es muss nicht einer geschädigt sein und klagen,bestimmte Organisationen können auch selbst abmahnen und eine Gebühr verlangen für die Unterlassungserklärung.
Anwälte oder dubiose Vereine können das m.E. nicht direkt,hier ist im Hintergrund tatsächlich ein „Kläger“ vorhanden,denn sie vertreten.
Aber das ist oft zweifelhaft und vorgeschoben.
Da gehts nur um Geldbeschaffung,das eigentlich Ziel,Wettbewerbsverstöße zu verhindern,ist vorgeschoben.

Das sollte sich wohl aufklären lassen.

mfG
duck313

Hallo,

Das verstehe ich auch nicht,aber eine „Provision“ ist doch
etwas völlig anderes als das was Du willst.
Du willst eine „Ablösesumme“ für Kücheneinbauten bekommen vom
Nachmieter,das ist ein privater Kaufvertrag zw. Nachmieter und
Dir,mit dem hat der Vermieter rechtlich nichts zu tun.

Ja klar, das ist ja auch keine gewerbliche Vermietung in dem Beispiel, sondern man hat das halt nur falsch angekreuzt, weil es für den Nachmieter ja doch Unkosten sind und man kein Kreuzchen für „Küchenablöse“ setzen konnte.

Durch das Anklicken von „provisionspflichtig“ wurde man auf
Dich aufmerksam,dachte wohl es wirbt ein Makler ohne Impressum
mit rechtlichen Hinweisen.
Und den wollte man abmahnen,was grundsätzlich möglich wäre.

Ok, ok. Aber wenn jetzt mir einer eine Abmahnung geschickt hätte, hätte ich die einfach ignorieren können?

Was es ihnen einbringt ? Na, Geld natürlich !
Es muss nicht einer geschädigt sein und klagen, bestimmte
Organisationen können auch selbst abmahnen und eine Gebühr
verlangen für die Unterlassungserklärung.
Anwälte oder dubiose Vereine können das m.E. nicht direkt hier
ist im Hintergrund tatsächlich ein „Kläger“ vorhanden, den sie
vertreten.

Heißt das, es gibt irgendeinen Makler, und die Abmahnagentur behauptet einfach mal, dass man diesen Makler geschädigt hat? Kann ich das so verstehen?

Schöne Grüße

Petra

Hallo !

Ja,es wird zumindest auf dem Papier so einen „Betroffenen“ geben,denn m.E. können die nicht selbst tätig werden.
Wenn so eine Abmahnung kommt,dann sollte man sich besser beraten lassen.
Ob die gültig wäre und die Forderung berechtigt ,kann man schlecht selbst abschätzen. Also ignorieren lieber nicht.

MfG
duck313

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Ok danke, ist jetzt bisschen klarer
… Und war zum Glück eh nur ein fiktiver Fall, d.h. da kam nie eine Abmahnung :smile:

Hallo,

m.E. kann nur derjenige abmahnen, dessen Schutzbereich betroffen ist. Also der Urheber eines Werkes oder Mitbewerber auf dem freien Markt.

Abmahnagenturen kenne ich als solches nicht, es ist aber in der heutigen Welt schnell moeglich das JEMAND diese Niesche nutzt um den vermeintlich schnellen EURO machen zu wollen.

Jedoch…, waere es inaktiv zum UWG oder sonstigen Gesetzen, wenn jeder XY hier mails verschicken wuerde und noch Geld dafuer verlangte.
Denn…, grs. will der Gesetzgeber mit dem Konstrukt Abmahnung nur einen fairen Wettbewerb schaffen, ein Missbrauch durch Personen, die Abmahnungen serienweise verschicken und so ihren Unterhalt finanzieren ist nicht statthaft, eher unsittlich.

Bei So was sollte man zunaechst keine Angst vor ||Windmachern|| haben, rechtlicher Rat waere aber doch hilfreich.