Wie ist das mit der Handelsvertretung?

Hallo,

ich habe einen Kontakt mit einer griechischen Firma hergestellt. Die soll ich hier in Deutschland vertreten, Kundenbetreung und Neukundenakquise machen.

Ich bin dann ja Selbsständig oder? habe eine Handelsvertretung, oder?

Wie ist das genau?

danke für die Antworten.

Saki

ich habe einen Kontakt mit einer griechischen Firma
hergestellt. Die soll ich hier in Deutschland vertreten,
Kundenbetreung und Neukundenakquise machen.

Ich bin dann ja Selbsständig oder? habe eine
Handelsvertretung, oder?

Hallo Saki,

falls Du ein festes Gehalt bekommst, bist Du nicht selbständig. Selbst wenn Du kein festes Gehalt beziehst, ist es möglich, daß die Tätigkeit unter die Scheinselbständigkeit fällt. Du solltest das von der Industrie- und Handelskammer klären lassen.

Wenn Du aber weder angestellt noch scheinselbständig tätig bist, mußt Du ein Gewerbe als Handelsvertretung anmelden.
Du brauchst einen Vertretungsvertrag mit der griechischen Firma, der die Erstattung anfallender Kosten, Gebietsschutz, Verkaufsprovisionen usw. regelt. Einen Mustervertrag und alles weitere zur Existenz als Handelsvertreter bekommst Du beim CDH.
http://www.cdh.de

Gruß
Wolfgang

das dürfte unter scheinselbständigkeit fallen, da du nur von einem unternehmen abhängig bist, und nur von denen aufträge bekommst. ich glaube aber das du mit einer tochtergesellschaft das ganz „umgehen“ kannst und einen ähnliches status wie du vorhast erreichen.

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Tipp: Neben dem Gewerbeschein (gibts für ca. 20 DM auf Deinem Rathaus) solltest Du Dir bei der BfA (Bundesversicherungsanstallt für Angestellte http:/www.bfa-berlin.de ) mal die Broschüre „Selbständige mit einem Auftraggeber“ besorgen. Knackpunkt sind die Höhe der Einnahmen, wenn mehr wie 5/6 von einem Auftraggeber kommt, dann bist Du weiterhin gesetzl. Rentenversicherungspflichtig und das kostet dann schnell mal ca. 860 DM monatlich.

Umgehen kann man das durch einen Angestellten oder durch einen 2. Auftraggeber mit mehr wie 1/6 der Provisionen.

Gruss

Uwe