beweislast???
angenommen jemand parkt falsch ok … kann ja mal passieren. auf dem zettel am fahrzeug steht … bitte keine nachfragen vornehmen, sie werden angeschrieben und sich dann dazu äußern.
fahrer wartet nun und wartet und wartet. plötzlich gibts nen bußgeldbesch. er hätte ja schon längst bezahlt hat aber keinen brief erhalten.
frage: die bußgeldstelle muß doch den zugang beweisen können.
wenn nun die 15 euronen falschparken gelöhnt wird und der rest auf ein verfahren ankommen lässt?
ODER muss man für die schlampigkeit anderer zahlen?
hauptmann
Hallo,
Jeder hat das Recht sich zum Vorwurf zu äußern.
Du kannst auf die Zusendung des Anhörungsbogen bestehen.
Einfach mal bei der Bußgeldstelle anrufen, und darauf hinweisen, das du keinen erhalten hast.
Da die Bögen normal mit der Post zugestellt werden, ist es schwer, fast unmöglich, den Nichterhalt zu beweisen, wenn die Bußgelsstelle das Gegenteil behauptet.
Aber, das Ausfüllen des Bogens/Stellungnahme ist eine Gradwanderung.
Entweder wird das Verfahren eingestellt, oder das Verwarnungsgeld erhöht sich. (Bearbeitungsgeld)
Hoffe dir etwas geholfen zu haben.
Gruß premme
es geht nicht um den sachverhalt an sich. sollen die stadtverwaltungen doch gleich den sachverhalt vor ort vorwerfen und den überweisungszettel anheften. so hat man die möglichkeit, termingerecht zu zahlen, und nicht noch zusatzkosten zum bussgeldbesch.
hauptmann