Hallo!
Darf man als Nicht-Landwirt einfach Obst aus dem eigenen Garten, das man zuviel hat, auf dem eigenen Grundstück verkaufen? Wenn man z.B. zuviel Kirschen haben, darf man dann z.B. 500 g in eine Schale tun, auf dem Zaunpfosten in einen Karton stellen, den Preis dazu schreiben und eine Geldkassette für das Geld daneben stellen?
Und wie ist es z.B. mit Holunderbeermarmelade, die man aus Holunderbeersträuchern aus dem eigenen Garten kocht? Darf man die auf diese Weise verkaufen?
Viele Grüße von
Roberta
Hallo,
verkaufen dafst du es nicht offiziell und selbsthergestelltes erst recht nicht, denn du wirst warscheinlich weder ein Gesundheitszeugnis haben noch einen gewerbeschein, aber mal ganz ehrlich, wo kein kläger da kein richter, an fast jedem Landwirtschaftlichen betrieb steht sowas, in diesem sinne
Hallo!
Ja, bei landwirtschaftlichen Betrieben ist sowas, aber wir sind ein ganz normaler Privathaushalt mit Garten, in dem viele Obstbäume sind.
Viele Grüße von
Roberta
Hallo,
hatten wir das ganze nicht schon mal mit der „Alten Oma“ ???..
also in Dänemark …
ist das mit dem Ernte-Körbchen vor dem Grundstück und einer Vertrauenskasse daneben recht verbreitet. Was das jetzt für deutsche Verhältnisse heißen soll, weiß ich jedoch auch nicht …
LG Transi
landwirtschaftliche betriebe und speziell hofläden werden heute aber laufend überprüft,insbesondere vom veterinäramt–und die sind nicht zimperlich!!
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