Guten Morgen!
Ich habe weiter unten in einem anderen Artikel etwas gelesen, was ich gern näher erklärt hätte… (oder muss ich schreiben: Person X hat etwas gelesen usw. ? ;o))
Zitat: 1. Der Arbeitgeber kann durchaus einen Schadensersatzanspruch gegen den Arbeitnehmer haben; ob und in welchem Umfang, das ist eine Frage des Einzelfalls und insbesondere des Schuldvorwufes, den man dem AN machen kann. Es gelten die Grundsätze der betriebsbedingten Tätigkeit.
Es geht mir um den letzten Satz. Wie ist das zu verstehen, wenn ein AN als Fahrer angestellt ist und das Fahrzeug (während seiner beruflichen Tätigkeit und infolge der Ausübung dieser) unbeabsichtigt beschädigt? (Nacht, dunkles Grundstück, Minimauer, großes Auto, KRACH, KNIRSCH -> nicht unerheblicher Schaden am Fahrzeug) Ist das überhaupt irgendwie auf einen solchen Fall anzuwenden? Was sind überhaupt „Grundsätze der betriebsbedingten Tätigkeit“?
Bitte klärt die unwissende Mrs. X auf…
Lieben Dank schonmal im Voraus, lg, Cora