Hallo,
nehmen wir an:
ein zwanzigjähriger verbreitet in einem Internetforum, dass:
der Krieg gegen die Sowjetunion 1941 erforderlich war, um den sowjetischen Politkommissaren das Handwerk zu legen, dass die Einsatzkommandos notwendig waren um die jüdischen Partisanen zu erschiessen, dass das bolschewistische System mit seinen asiatischen Horden zerschlagen werden musste.
Wie wäre das heute in Deutschland strafrechtlich zu beurteilen?
Gruss
Rainer
Hallo,
ich denke es kommt auch auf das Forum an…bzw das Thema…
Wenn es um Politik und dergleichen ging, würde ich
meines Erachtens sowas eher als Meinungsfreiheit abtun,
auch wenn es sich um braun gefärbte Propagande Parolen handeln
würden, zumindest meiner Ansicht.
Vielleicht würde ein Verfassungsrichter eher auf Volksverhetzung
tendieren.
Wenn es um Politik und dergleichen ging, würde ich
meines Erachtens sowas eher als Meinungsfreiheit abtun,
auch wenn es sich um braun gefärbte Propagande Parolen handeln
würden, zumindest meiner Ansicht.
Da gibbet aber Grenzen, egal ob politisch oder nicht.
Vielleicht würde ein Verfassungsrichter eher auf
Volksverhetzung
tendieren.
Über Volksverhetzung hat aber zunächst mal ein Strafrichter zu urteilen.
Levay