hallo,
angenommen, jemand kauft das gesamte Inventar einer Imbissbude auf. Der Verkäufer hat aber den Kredit, den er dafür aufgenommen hat, noch nicht zu Ende geltigt. Hat die Bank dann Zugriff auf diese gekauften Sachen, falls der Kreditnehmer seinen Darlehnsvertrag nicht mehr bedient?
Hallo,
auf. Der Verkäufer hat aber den Kredit, den er dafür aufgenommen hat, noch nicht zu Ende geltigt.
Dann stellt sich die Frage, ob er Verkäufer überhaupt verkaufen durfte.
Hat die Bank dan :Zugriff auf diese gekauften Sachen, falls der Kreditnehmer seinen Darlehnsvertrag nicht mehr bedient?
Nur wenn das Inventar die Sicherheit für den Kredit darstellt.
Gruß
Nordlicht
Hat die Bank dan :Zugriff auf diese gekauften Sachen, falls
der Kreditnehmer seinen Darlehnsvertrag nicht mehr bedient?Nur wenn das Inventar die Sicherheit für den Kredit darstellt.
Gutgläubiger Erwerb scheidet also aus? Seltsam.
Gutgläubiger Erwerb scheidet also aus? Seltsam.
Wenn das Eigentum abgetreten wurde (was wir nicht wissen), wird die Gutgläubigkeit auch nicht weiterhelfen.
Gutgläubiger Erwerb scheidet also aus? Seltsam.
Wenn das Eigentum abgetreten wurde (was wir nicht wissen),
wird die Gutgläubigkeit auch nicht weiterhelfen.
Abgesehen davon, dass Abtretung hier ein unpassender Begriff ist: Gerade bzw. nur dann. Wenn der Besitzer auch Eigentümer ist, kommt es auf Gutgläubigkeit ja gar nicht erst an.