Wie ist der Ablauf bei der Gründung einer atypisch

Hallo zusammen,

mal angenommen zwei Personen möchten in naher Zukunft eine atypische stille Gesellschaft gründen und möchten sich über den Ablauf bei einer solchen Gründung informieren. D.h. wie müssen die SChritte im Einzelnen ablaufen, damit alles funktioniert?

  1. im Vorfeld Gesellschaftsvetrag abschließen (ist klar).
  2. beim Gewerbeamt:
  • wer muss hin? Hauptgesellschafter, atypischer Teilhaber, beide?
  • was für eine Rechtsform wird dann dort beantragt und abgeschloßen? Eine Einzelunternehmung des Hauptgesellschafters? Eine GbR mit beiden? ??? (dort muss ja meines Wissens noch kein Gesellschaftsvertrag vorgelegt werden)
  1. beim Finanzamt, muss der Gesellschaftsvertrag vorgelegt werden. Gibt es hier noch Sachen die beachtet werden mussen? Müssen beide dort hin?

Ich würde mich über ein 1) 2) 3) -Ablaufschema und nützliche Ratschläge sehr freuen.

Besten Dank!

MfG
Werf

Was nun, GbR oder atypisch Stille? Die Unterschiede sind enorm.

Der Ablauf ist folgender:

  1. Die beiden einigen sich, was sie genau wollen
  2. Die beiden gehen zusammen erst mal zum StB
  3. uU gehen die beiden auch noch zusammen zum RA

Die atypisch stille Gesellschaft ist zivilrechtlich eine stille Gesellschaft. Dies ist nicht wirklich eine Gesellschaft sondern eher eine besondere Form des Darlehens…ZIVILRECHTLICH.

Der Stille ist damit zivilrechtlich kein Gewerbetreibender. Dies bleibt der Geschäftsinhaber.

Steuerlich wird die atypisch stille Gesellschaft wie eine Personengesellschaft behandelt.

Sie wird gegründet, in dem man einen entsprechenden Vertrag aufsetzt. Da es bestimmte Kriterien gibt, die die stille Gesellschaft zur atypisch Stillen machen, sollte jemand über den Vertrag schauen, der die Kriterien kennt.