Wie ist der gültige Rechtsweg von

Wie ist der gültige Rechtsweg vom Zahlungsverzug bis zum Inkasso(büro)?

Was verstehst Du unter dem „Rechtsweg“? Und ist „Zahlungsverzug“ im normativen Sinne (§ 286 BGB) gemeint, oder nur, dass jemand eine Forderung nicht bezahlt hat?

Gerade mit Hinblick auf eine mittlerweile schon wieder gelöschte Antwort sei Folgendes betont:

  1. Das Wort „Rechtsweg“ wird hier falsch verwendet. Ich gehe davon aus, dass gemeint ist: Wie geht man vor, um seine Forderung durchzusetzen?

  2. Der erste Schritt ist immer, den Betrag beim Schuldner anzufordern. Wenn dies nicht fruchtet, kann ein Inkassobüro oder Anwalt oder direkt ein Gericht eingeschaltet werden.

  3. Das vorherige Anfordern hat verschiedene Gründe. Dazu gehört, dass erst dann, wenn im rechtlichen Sinn wirklich Verzug vorliegt, die Anwaltskosten erstattungsfähig sind. Wenn das anwaltliche Schreiben den Verzug erst begründet, sind die Anwaltskosten nicht erstattungsfähig. Zur Sicherstellung des Verzugs im rechtlichen Sinn, sollte darum zuvor selbst eine Mahnung verschickt werden, auch wenn es durchaus sein kann, dass der Verzug auch ohne Mahnung eintritt.