Wie ist der Heckenschneider versichert?

Im Frühjahr gab´s Diskussionsstoff zwischen Herrn Hansen und Frau Hansen:
Frau Hansen war der Meinung, die Hecke müßte unbedingt gestutzt werden und war drauf und dran, einen „Hobbygärtner“ aus den Stellenanzeigen der hiesigen Tagespresse herauszusuchen.
Dieses blockte Herr Hansen jedoch ab, er würde keinen „Hobbygärtner“ für´s Heckeschneiden einstellen, er hätte nämlich Angst, daß dem „Hobbygärtner“ beim Heckenschneiden etwas zustoßen könnte und dann wäre dieser nicht versichert. Herr Hansen wollte lieber einen fachlichen „Profibetrieb“ für diese Art Gartenarbeit anheuern, der wäre dann ja über den Betrieb versichert.
Frau Hansen hielt das für eine ziemlich teure Lösung und war dagegen der Ansicht, der „Hobbygärtner“ sei ja auch versichert, über seine eigene private Unfallversicherung.

Und da die beiden sich nicht einigen konnten, streiten sie noch heute und die Hecke wuchert munter um die beiden Streithanseln herum.:wink:

Wer hätte denn aber letztendlich nun von den beiden Recht gehabt?

Bin gespannt auf Eure Meinungen,
Ciao Simse

Hallo Simse,

der Heckenschneider ist - Schwarzarbeiter? Hat ein Gewerbe angemeldet? Macht das als Nachbarschaftshilfe? Entscheidend ist das Rechtsverhältnis, dass zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zustandekommt und der Anschein den der Heckenschneider erweckt.

Gehen wir davon aus, dass der Heckenschneider ein Gewerbe angemeldet hat oder den Anschein erweckt, dass er ein Gewerbe angemeldet hat:

Eigenes Risiko - Selbst versichert - BG oder private Unfall oder BU oder auch nicht.

Was soll eigentlich der Haftung für ein Schadenereignis vorangehen? Ich bin jetzt von Unfall ausgegangen!
Welche konkreten Folgen hatte der Unfall, welche Risikoträger sind betroffen und welche Leistungen werden in Anspruch genommen?

Viele Grüße
Thorulf Müller