Liebe Community,
gern würde ich mich bei folgendem Sachverhalt zum Thema Kindergeld/Kinderfreibetrag an Euch wenden wollen:
V(Vater) und M (Mutter) haben ein gemeinsames Kind und leben dauerhaft getrennt. Das Kind lebt bei M, welche ebenfalls zu 100% das Kindergeld bezieht. Ansonsten studiert M und daher keine weiteren Einkünte.
Jetzt geht es um die Einkommensteuererklärung 2015 von V.:
Nach meinem Kenntnisstand steht jedem Elternteil der Kinderfreibetrag grundsätzlich hälftig zu. Man kann jedoch mE nur Kindergeld oder den Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen. Wenn bei V nun die Anlage Kind ausgefüllt und entsprechend der hälftige Kinderfreibetrag in Anspruch genommen wird, welche Konsequenzen ergeben sich dann daraus? Wird der Kinderfreibetrag bei V ggf. wieder aus der ESt-Berechnung gestrichen, da das Kindergeld bei der Gesamtbetrachtung von M+V günstiger ist bzw. könnten sich beim Ausfüllen der Anlage Kind für V negative Konsequenzen für M ergeben?
Für Tipps / Lösungen zu dieser Thematik bedanke ich mich schon jetzt vielmals
Viele Grüße
Eike