Wie ist der Kinderfreibetrag bei einem getrennt lebenden Vater zu behandeln?

Liebe Community,

gern würde ich mich bei folgendem Sachverhalt zum Thema Kindergeld/Kinderfreibetrag an Euch wenden wollen:
V(Vater) und M (Mutter) haben ein gemeinsames Kind und leben dauerhaft getrennt. Das Kind lebt bei M, welche ebenfalls zu 100% das Kindergeld bezieht. Ansonsten studiert M und daher keine weiteren Einkünte.

Jetzt geht es um die Einkommensteuererklärung 2015 von V.:
Nach meinem Kenntnisstand steht jedem Elternteil der Kinderfreibetrag grundsätzlich hälftig zu. Man kann jedoch mE nur Kindergeld oder den Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen. Wenn bei V nun die Anlage Kind ausgefüllt und entsprechend der hälftige Kinderfreibetrag in Anspruch genommen wird, welche Konsequenzen ergeben sich dann daraus? Wird der Kinderfreibetrag bei V ggf. wieder aus der ESt-Berechnung gestrichen, da das Kindergeld bei der Gesamtbetrachtung von M+V günstiger ist bzw. könnten sich beim Ausfüllen der Anlage Kind für V negative Konsequenzen für M ergeben?
Für Tipps / Lösungen zu dieser Thematik bedanke ich mich schon jetzt vielmals :wink:
Viele Grüße
Eike

Die zentrale Frage kann ich leider auch nicht beantworten, aber ein paar Dinge drumherum:

Das stimmt so schon mal.

Ansonsten kann ich dir noch sagen, dass es beim Kindergeld so ist, dass dem Vater das auch Hälftig zu steht, das aber durch entsprechend weniger Unterhalt verrechnet wird.

Auch richtig, wenn sich in der Güstigerprüfung ergibt, dass der Kinderfreibetrag lohnenswerter wäre, wird dieser angesetzt. Das Kindergeld, was ja bereits gezahlt wurde, wird dann verrechnet.

Wie nun aber der Kinderfreibetrag verrechnet wird, wenn Mutter und Vater getrennt sind, kann ich leider auch nichts sagen. Finde auch nur, dass es beiden häftig zu steht, aber ob dann im Nachhinein noch verrechnungen vorgenommen werden, weiß ich nicht.
Mal einen Anwalt fragen?

LG