Wie ist der Kindesunterhalt in anderen europäischen Ländern geregelt ?

Können Eltern ihre Kinder nach abgeschlossener Berufsausbildung in Frankreich,Italien und Grossbritannien ebenfalls mit 18 bzw.25 Jahren bei nicht abgeschlossener Ausbildung wie in Deutschland aus dem Hause verjagen?

Äh, wie jetzt?

In Deutschland kann man sein Kind mit 18 rauswerfen - ob mit oder ohne abgeschlossene Ausbildung.
Unterhaltspflichtig sind Eltern aber bis zum Ende der Ausbildung, dass kann auch mal ein paar Jahre mehr als 25 sein.
25 ist die Altersgrenze fürs Kindergeld
und das Alter bei dem die Kinder ausziehen und Hartz-4-Leistungen in Anspruch nehmen können auch wenn sie noch bei den Eltern wohnen dürften.

Krümel

Wie es im Ausland rechtlich zugeht wirst du wohl nur im jeweiligen Ausland erfahren und nicht in D

Servus,

in Frankreich gibt es seit einiger Zeit keine Altersgrenze mehr für den Kindesunterhalt, aber Volljährige müssen vor dem zuständigen Richter konkret darlegen und begründen, weshalb sie nicht selbst für sich sorgen können.

In welcher Form der Unterhalt geleistet wird (Kost und Wohnung oder Geld) ist den Unterhaltspflichtigen freigestellt.

Schöne Grüße

MM