Wie ist der letzte Werktag definiert?

Hallo,

Mein Untermietvertrag lautet wie folgt:

„Die vereinbarte Kündigungsfrist beträgt 3 Monate“

„Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und dem Vertragspartner spätestens am letzten Werktag vor Beginn der Kündigungsfrist zugegangen sein. Für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang der Kündigung maßgeblich.“

Bedeutet dies bis spätestens am 30.11.2009, wenn ich zum 28.02.2009 kündige?

Oder definiert sich hier der letzte Werktag nach §573 c BGB bis zum 3. Werktag, also bis spätestens am 03.12.2009?

Über eine Antwort freue ich mich sehr. Danke.

ISI-CPH

Hallo,

merkwürdige Formulierung. Für mich liest sich das wie: 30.11.09.

Dir ist aber schon klar, das sowohl der 30.11.09 als auch der 03.12.09 bereits hinter uns liegen?

Gruß
Nita