Hallo zusammen,
ich habe mal ein paar Fragen an die Experten hier, die sich mit Unterhaltsrecht auskennen.
Meine Tochter wird am 15.08.2018 18 Jahre alt, d.h. ich würde Ihren Unterhalt ab nächsten Monat nicht mehr an die Kindesmutter überweisen, sondern direkt an meine Tochter.
Hier jetzt meine Fragen:
- Kann ich den Unterhalt für den kompletten August an meine Tochter überweisen oder muss ich die Hälfte des Unterhalts noch auf das Konto der Kindesmutter überweisen, da meine Tochter ja erst am 15. August 18 Jahre alt wird.
- Muss ich für August noch den Betrag abzüglich des hälftigen Kindergeldes bezahlen oder kann ich für den August bereits das komplette Kindergeld abziehen, da meine Tochter ja jetzt 18 ist?
- Wie hoch ist der Regelsatz (oder Richtwert), den die Kindesmutter von meiner Tochter verlangen darf, d.h. wieviel muss meine Tochter ihrer Mutter vom Unterhalt abgeben (sie wohnt noch bei ihrer Mutter).
Besten Dank im Voraus für Eure Antworten.
VG
J.