Wie ist der Unterhalt ab Volljährigkeit zu zahlen und was muss meine Tochter an Unterhalt an Ihre Mutter abgeben?

Hallo zusammen,

ich habe mal ein paar Fragen an die Experten hier, die sich mit Unterhaltsrecht auskennen.

Meine Tochter wird am 15.08.2018 18 Jahre alt, d.h. ich würde Ihren Unterhalt ab nächsten Monat nicht mehr an die Kindesmutter überweisen, sondern direkt an meine Tochter.
Hier jetzt meine Fragen:

  1. Kann ich den Unterhalt für den kompletten August an meine Tochter überweisen oder muss ich die Hälfte des Unterhalts noch auf das Konto der Kindesmutter überweisen, da meine Tochter ja erst am 15. August 18 Jahre alt wird.
  2. Muss ich für August noch den Betrag abzüglich des hälftigen Kindergeldes bezahlen oder kann ich für den August bereits das komplette Kindergeld abziehen, da meine Tochter ja jetzt 18 ist?
  3. Wie hoch ist der Regelsatz (oder Richtwert), den die Kindesmutter von meiner Tochter verlangen darf, d.h. wieviel muss meine Tochter ihrer Mutter vom Unterhalt abgeben (sie wohnt noch bei ihrer Mutter).

Besten Dank im Voraus für Eure Antworten.

VG
J.

Können das Mutter und Tochter nicht untereinander regeln?

Du darfst überhaupt nicht einfach das komplette Kindergeld abziehen. Die Rechnung ist etwas komplizierter: https://www.scheidung.org/unterhalt-ab-18/#Unterhalt_volljahriges_Kind_So_wird_der_Unterhalt_ab_18_berechnet

Meines Wissens gibt es da keinen Regelsatz, da die anfallenden Lebenshaltungskosten je nach Wohnsituation etc. individuell verschieden sind.

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Zu 3. Sowohl Du als auch die Mutter sind beide unterhaltspflichtig, die Höhe ergibt sich aus dem jeweiligen Einkommen.
Wenn die Tochter bei der Mutter lebt, kann der Unterhalt von der Mutter für die Lebenshaltungskosten (Unterkunft, Verpflegung) angerechnet werden. Das ist natürlich individuell.

Beatrix

Hallo Beatrix, danke für die schnelle Antwort.

Ich weiß, dass wir beide unterhaltspflichtig sind, aber meine Frage ging eher in die Richtung, wie viel des Unterhaltes, den meine Tochter von mir bekommt , muss sie ihrer Mutter abgeben, da sie ja noch zu Hause lebt (quasi als Kostgeld). Hier muss es doch eine Art Richtwert geben.
Danke.

Danke für deine schnelle Antwort.

zu 1: Nein, können sie nicht, da die Mutter ein ziemlicher Raffgeier ist und meiner Tochter nicht viel vom Unterhalt lassen wird, deshalb auch meine Frage 3.

zu 2: Danke für den Link, das bestätigt mir, dass ich das KG komplett abziehen kann.

VG

Nein, das stimmt so nicht. Das Kindergeld ist von dem gesamten Unterhaltsanspruch deines Kindes abzuziehen, nicht von dem von dir gezahlten Unterhalt. Wie sich dieser Unterhaltsanspruch dann auf dich und die Mutter deines Kindes verteilt, wie hoch also jeweils der von dir und deiner ehemaligen Partnerin zu zahlende Unterhalt ist, berechnet sich erst im zweiten Schritt. Außerdem: Wenn deine Tochter bei ihrer Mutter lebt, kann diese den von ihr zu leistenden Unterhalt weiterhin mit Kost und Logis aufrechnen.

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Du kannst ja einmal schauen, wie hoch die monatlichen Kosten für eine eigene Wohnung oder ein WG-Zimmer in eurer Region sowie für Verpflegung/Mobilität/Hygiene/Haushaltsbedarf/Kleidung für deine Tochter wären.

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Das Kindergeld wird je angefangenem Monat gewährt, somit erhält die Mutter (klingt gemäß Sachverhalt so, als sie sie Kindergeldempfängerin) auch noch für den Monat das volle Kindergeld. Also kannst du auch das halbe Kindergeld von deinem Unterhalt abziehen, den du der Kindsmutter schuldest.

Was ist denn das für eine seltsame Rechnung?

Die Mutter „erhält“ nicht das volle Kindergeld (das ist übrigens das steuerfreie Existenzminimum des Kindes), da die Hälfte des Kindergelds stets auf den Unterhalt des Vaters angerechnet wird.

Der Unterhalt wird grundsätzlich nicht der Mutter, sondern dem Kind geschuldet, auch wenn er vor Vollendung des 18. Lebensjahrs auf das Konto der Mutter ausgezahlt wird. Das vergessen leider viele Väter.

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Genau davon spreche ich doch. Das anzurechnende Kindergeld wird aber nicht monatsanteilig gekürzt, sondern für den angefangenen Monat voll gewährt. Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

Du hast mindestens missverständlich formuliert.

Der Schilderung ist zu entnehmen, dass das Kindergeld auch nach der Volljährigkeit weitergezahlt wird. Es besteht also kein Grund, irgendwelche rechnerischen Verrenkungen vorzunehmen, zumal sich der Unterhalt von bei einem Elternteil lebenden volljährigen Kind ohnehin weiterhin an der Düsseldorfer Tabelle orientiert.

Aber ich verstehe sowieso nicht, warum man da irgendwelche seltsamen Überlegungen mit irgendwelchen Richtwerten für Kost und Logis anstellen muss, damit die Mutter des Kindes ja nicht aus Versehen einen Cent zu viel bekommt, und nicht wie erwachsene und vernünftige Menschen darüber reden kann.

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