Hallo zusammen,
ich habe ein geparktes Fahrzeug beschädigt und Fahrerflucht begangen.
Kann mir jemand sagen, wie das nun mit der Kosten des geschädigten und der eigenen abläuft?
Zahlt die Versicherungen überhaupt etwas?
Danke für Antworten
Allan Harper
Hallo,
hier kann ich leider nicht weiterhelfen.
Gruß,
Micha
Sie sollten sich an einen Anwalt wenden.
Hallo,
hier kann ich leider nicht weiter helfen.
Stephan Brückner
Hallo,
warum sollte die Vers. nicht zahlen…???
eine Selbstanzeige bei der Polizei evtl. anonym über einen Anwalt würde helfen!!!
viel Glück!!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
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SIGNAL IDUNA Gruppe
Agentur Thomas Wolter
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Hallo,
danke schon mal für die Antwort.
Die Polizei ist schon eingeschaltet, allerdings ohne Anwalt.
Ich frage mich ob ich den Schaden vom Geschädigten direkt zahlen muss oder ob meine KFZ Haftpflicht den Schaden bezahlt und ihn dann von mir zurück fordert?
Gruß
Hallo,
grundsätzl. muss die eigene Haftpflicht in diesem Falle nicht zahlen. Insoweit ist die Frage des Ablaufs einfach: du musst sowohl für den Schaden am Fahrzeug des Geschädigten selbst aufkommen, als auch für den Schaden am eigenen Auto (wobei sich hier u. U. noch etwas über Vollkasko machen liesse, sofern vorhanden).
Eine Nachfrage bei der eigenen Vers., ob die vllt. doch etwas zahlen, kann nicht schaden 
VG Jens
www.jens-sternberg.de
Hallo, normalerweise ist es so, dass die Versicherung sich die Kosten von Ihnen zurück holt!
MfG
S.Lukas