Wie ist der Weg beim Arbeitsgericht?

Angenommen, jemand hätte die letzten beiden Monate gearbeitet und würde seit Oktober „nicht mehr verwendet“!

Sollte, bzw. wie würde er beim Arbeitsgericht klagen?
z.B. auf:

  • Feststellung der Weiterbeschäftigung
  • Klage auf „hilfsweise Wiedereinstellung“
  • Klage auf Lohnfortzahlung: September-Lohn nicht erhalten
    durchschn. Brutto-Lohn (würde ich vom August ausrechnen/angeben), einzige Abrechung bisher
  • Klage auf „anteiliges Urlaubsgeld“
  • Klage auf „Lohnfortzahlung bei ordnungsgemäßer Krankmeldung“

Klagt man gegen alles gleichzeitig, oder in welcher Reihenfolge?
Was sollte man an Unterlagen/Papieren mitnehmen,
wie ist der Ablauf/Verlauf
welcher Aufwand/Chancen gäbe es bei nur mündlichem Vertrag.
bei schriftlichem wäre es ja eindeutig.

Beim Arbeitsgericht gibt es meines Wissens keine Rechtberatung, jedoch Hilfe beim Formular erstellen, wenn man weiß, gegen was man klagen will!

Zieht es nachteilige Konsequenzen mt sich, wenn man gegen etwas klagt und die Klage aussagekräftig abgewiesen würde.
Muß man mit Gegen-Klagen rechnen?

Hallo Samo,

  1. zuerst sollte geprüft werden, ob überhaupt Kündigungsschutz eingreift (Kündigung während der Probezeit? Anzahl der Mitarbeiter in dem Betrieb? Art des Beschäftigungsverhältnisses? Warst du vielleicht freier Mitarbeiter?)

  2. wenn Kündigungsschutz eingreift, wird eine Kündigungsschutzklage eingereicht, verbunden mit einer Zahlungsklage auf Zahlung des noch ausstehenden Gehaltes. Die erfolgreiche Kündigungsschutzklage bewirkt, dass das Arbeitsverhältnis als nicht gekündigt betrachtet wird. Hierzu muss die Arbeitskraft nach der Kündigung ausdrücklich angeboten werden.

  3. oft rechnet der Arbeitgeber mit Schadensersatzansprüchen auf, diese Gefahr der Aufrechnung oder einer Widerklage ist immer vorhanden. Die Risikoeinschätzung bleibt dir überlassen, es kommt darauf an, was zu der Kündigung geführt hat.

Gruss
BM

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Ja B.M.!

…ob überhaupt Kündigungsschutz eingreift?

bisher weder gekündigt, noch freigestellt - einfach nicht mehr eingesetzt!

Beschäftigungsverhältnis?

laut Zahlen-Schlüsseln in „Meldebescheinigung zur SV“ und Gehalts-Abrechnung:
Vollzeitarbeit, kein geringfügig o. mehrfach geringfügig Beschäftigter
Lohn: 176h zu festem Stundensatz abgerechnet und alle KV,RV,AV,PV,St-Abzüge
(Mitarbeiter ist eigentlich Student und hat nur 169h gearbeitet. freiberufl.Buchhalter war nach mehrfachen Anfragen überfordert, dies aufzuklären)

Zahlungsklage auf Zahlung des noch ausstehenden Gehaltes.

die im September tatsächlich geleistete Stunden-Zahl ausrechnen oder ausgehend von Vollzeit das Brutto-Gehalt von August angeben?
Das würde Minus-Stunden für September bedeuten, die natürlich nachgearbeitet werden müssten!

Arbeitskraft ausdrücklich anbieten

mündlich und schriftlich mit Fristsetzung per Einschreiben (+Zeuge) erfolgt.
Anruf folgte prompt: Es war eine Aushilfstätigkeit. Aushilfen muß man weder freistellen noch kündigen. Vollzeit-Arbeitsvertrag hat nie mündlich existiert. Alle Mitarbeiter bezeugen dies ausnahmslos.

Arbeitgeber–>Schadensersatzansprüche (Aufrechnung oder Widerklage)

Könnten Dinge erfunden werden und auf mich projiziert werden? Die Mitarbeiter stehen unter großen Druck und verkaufen ihre Ehre/Stolz/Würde für den Betriebsleiter, da alle in Angst leben als nächster „nicht mehr benötigt zu werden“.

Risikoeinschätzung kommt darauf an, was zu der Kündigung geführt hat.

es gab keine Kündigung und gibt keinen Grund, nur willkür.
Im Frühjar wurde das komplette Personal von neuem Betriebsleiter ersetzt (sogar Buchhaltung, Reinigungspersonal, Azubis, ausnahmslos alle, auch die Direktion, die den Betriebsleiter empfohlen hat!)
Nachwievor wird alle 1-2 Wochen jemand entlassen und jemand neues eingestellt. Mitarbeiter ca. 40. Niemand länger, als seit Februar im Haus.

Ich bin da fassungslos verunsichert und eigentlich sprachlos.

Gerne mehr Kommentare und Empfehlungen!

nix zur Sache - off topic
Hi!

Wieso eröffnest Du zwei Threads innerhalb weniger Zeit zum gleichen Thema im gleichen Brett?

Gruß
Guido

Hallo samo,

ehrlich gesagt, sehe ich die Sache nicht sehr rosig. Der Arbeitgeber wird sich unter Zeugen darauf berufen, dass du nur als Aushilfe beschäftigt warst (hierfür spricht auch dein Studentenstatus).

Gruss
BM

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Studentenstatus spielt keine Rolle.
Studentenbescheinigung wurde nie vorgelegt, da feste Anstellung.

Also reicht eine Abrechnung und Meldebescheinigung und die Tatsache, bei der KV immer noch pflichtversichert gemeldet zu sein nicht aus?

So ist Deine Meinung & Erfahrung!

Samo.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Samo,

ich könnte dem Betroffenen nur noch raten, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen und sich eine Erstberatung einzuholen.

Eine anwaltliche Erstberatung kostet nicht wirklich viel und wenn derjenige vor hat zu klagen ist es erst recht eine gute Investition.

Insbesondere da ich nicht glaube, dass derjenige allein eine gute Chance bei dieser Beweislage hätte. Eventuell nutzt es ja auch nur dazu ein sinnloses Unterfangen bleiben zu lassen.

Die Gerichtskosten der ersten Instanz kommen auf alle Fälle auf denjenigen zu.

Gruß Ivo