Hallo,
jemand den ich kenne wurde, weil Firma insolvenz gegangen ist, entlassen. Das bereits schon im im Sommer letzten Jahres. Nun, 6 Monate später, wurde ihm eine Abfindung in Höhe eines Monatsgehaltes angeboten. Er hat mir nicht genau verraten wieviel, denke aber an ein normales Angestelltengehalt. Hat mich um Hilfe gebeten, um herauszufinden, ob und evtl. wieviel Steuern er zahlen muss.
Er hat nach Beendigung seiner Tätigkeit bei einer neuen Firma angefangen. Wird dies bei der „Versteuerung“ der Abfindung berücksichtigt?
Nehmen wa mal als Beispiel, er hätte vorher 3000 € brutto verdient. Dann wäre das auch der Betrag, den die ihm als Einmalzahlung angeboten haben. In der neuen Firma verdient er wohl bischen weniger als vorher. Steuerklasse 3 hat er, seine Frau arbeitet nicht-ist Hausfrau. Die Beispiele im I-Net rechnen immer mit Beträgen aus 4-stelligen-0erBereich.
Danke für die Rückmeldung!
P.S. Er hat Stkl III
Angenommen, er verdient in diesem Jahr - in dem er die Abfindung bekommt - 25.000 EUR, dann muss er mit ca. 740 EUR Steuern auf die Abfindung rechnen. Das Einkommen von letztem Jahr wirkt sich nur hinsichtlich der Fünftelregelung aus (genauer unter www.abfindunginfo.de).
Genauer kalkulieren kann er mit dem Abfindungsrechner unter www.abfindunginfo.de/abfkalk1.htm
Gruß
Ernst-Erwin
Hallo,
jemand den ich kenne wurde, weil Firma insolvenz gegangen ist,
entlassen. Das bereits schon im im Sommer letzten Jahres. Nun…
Danke erstmal für die Rückmeldung,
auf dem Link, den Sie als Beispiel beigefügt haben, kann man sich einen Rechner runterladen. Leider kann weder das Jahr 2009 noch 2010 berücksichtigt werden (vorgegeben sind 2006 usw).
Wie haben Sie das gerechnet mit den ca. 740 € Steuern auf ein Jahresgehalt von 25.000 €??
Hallo Nadine,
ich habe die Excel-Tabelle selbst gerade nochmals heruntergeladen und kann nicht erkennen, wie Du auf „vorgegeben sind 2006“ kommst. Es sind die Steuerwerte für 2010.
Wenn dann in Zelle C8 eine 2 für verheiratet, in Zelle B10 25000, in Zelle C13 9 für 9 % Kirchensteuer und in Zelle B16 und B29 je 3000 eingegeben werden, dann kann in Zelle B44 741 EUR Mehrsteuer auf Abfindung abgelesen werden.
Gruß Ernst-Erwin