Wie ist die Definition von GWG und BGA?

Hallo!
GWG heißt glaube ich Geringwertige Wirtschaftsgüter.
Bei BGA hab ich keine Ahnung was die Abkürzung bedeuten könnte.
1.) Was bedeuten die Abkürzungen?
2.) Gibt es Definitionen dieser Begriffe?
So in der Art: Ein BGA-Artikel muss fest montiert
sein. Der Anschaffungsbetrag muss zwischen…Betrag X und Y liegen. usw…

Sorry, bin Laie, aber im Tagesgeschäft tauchen diese Formulierungen des Öfteren auf.

Gruß
Forrest

Hallo auch,

also, beides sind Begriffe aus der Buchführung. GWG bedeutet, wie schon gesagt, Geringwertige Wirtschaftsgüter. Definition:

  • Beschaffungskosten je Stück liegen zwischen 51 und 409 Euro
  • Sie müssen selbstständig Nutzen stiften können (also Gebrauchsgüter sein, wie z.B. Werkzeug, eine Bohrmaschine o.ä.)
  • Dann werden sie auf ein Anlagenkonto gebucht. So können sie über mehrere Jahre abgeschrieben werden, oder sofort als Aufwand im selben Jahr verbucht werden, je nach Jahresgewinn/Verlust.

BGA bedeutet „Betriebs- u. Geschäftsausstattung“, ebenfalls ein Konto in der Buchführung im Bereich Anlagenkonten.
Vom Prinzip her Ähnlich wie BGA, nur die Werte sind etwas größer (wie z.B. ein Kopierer für 650 Euro)
Jedoch werden auf den Konto BGA die Anlagegüter nur über mehrere Jahre abgeschrieben.

Gruß,
Stefan.

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Hi,

BGA bedeutet „Betriebs- u. Geschäftsausstattung“, ebenfalls
ein Konto in der Buchführung im Bereich Anlagenkonten.
Vom Prinzip her Ähnlich wie BGA GWG, nur die Werte sind etwas
größer (wie z.B. ein Kopierer für 650 Euro)

ich nehme an, die obige Korrektur ist in Deinem Interesse.

Zum Thema BGA noch eine Ergänzung: Bei den Sachanlagen gibt es nach HGB vier Positionen:

  1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
  2. technische Anlagen und Maschinen
  3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
  4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

Während 1., 2. und 4. relativ genau abgegrenzt werden können, ist BGA ein Sammelposten, in dem alles aufgeführt wird, was in die drei anderen Posten nicht paßt.

Des weiteren werden zwar beide Begriffe in der Buchführung benutzt, sind aber völlig unterschiedlichen Ursprungs. Während BGA - wie erwähnt - aus dem HGB kommt, sind GWG ein Ergebnis des Steuerrechts.

Der Sache sind BGA und GWG vielfach deckungsgleich und im Ausnahmefall kann sich sogar ein GWG in der Position BGA verbergen, wenn nämlich der Steuerpflichtige auf die Absetzung als Betriebsaufwand gem § 6 Abs. 2 S. 1 EStG verzichtet hat.

Um es noch einmal anders zu formulieren: Eine erworbene Sachanlage ist, wenn sie nicht Grundstück oder technische Anlage (d.h. notwendig für die Produktion) ist, immer BGA (sofern sie dem Geschäftsbetrieb dauerhaft dient)und ist entsprechend zu bilanzieren. Das Steuer recht erlaubt aus Vereinfachungsgründen, daß Wirtschaftsgüter mit einem (Netto)Anschaffungswert unter € 410 im Jahr der Anschaffung direkt (also ohne Abschreibung) als Betriebsaufwand abgesetzt werden können.

Gruß,
Christian

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