Wie ist die doppelte Haushaltsführung aktuell?

Hallo,
Kurzes Beispiel zu meiner Problematik.
Ein Mann hat seinen Hauptwohnsitz in dem Ort, wo seine Arbeitsstelle sich befindet. Er lernt eine Freundin kennen und zieht ihr zuliebe 30 km von der Arbeitsstelle fort. Seinen Hauptwohnsitz behält er und die Wohnung, die er zusammen mit seiner Freundin bezieht, meldet er als Zweitwohnsitz an. Können diesbezüglich Kosten der doppelten Haushaltsführung geltend gemacht werden?

Vielen lieben Dank!!

nein, denn es gab keine berufliche Veranlassung für die doppelte Haushaltsführung.

Lia

Hallo,

nein, denn es gab keine berufliche Veranlassung für die doppelte Haushaltsführung.

Die ist allerdings seit ein paar Jahren auch keine Voraussetzung mehr. Daher wohl auch die Frage nach der aktuellen Lage.
Ich denke, den Frager wird insbesondere dieser Satz aus den Lohnsteuerrichtlinien (R 9.11) interessieren: Eine aus beruflichem Anlass begründete doppelte Haushaltsführung liegt auch dann vor, wenn ein Arbeitnehmer seinen Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt und er darauf in einer Wohnung am Beschäftigungsort einen Zweithaushalt begründet, um von dort seiner Beschäftigung weiter nachgehen zu können.
Eine berufliche Veranlassung ist also nicht notwendig. Die vom Frager dargestellte Konstellation würde allerdings trotzdem nicht zur Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung führen.

Grüße

Danke für die Antwort!!!