Wie ist die Gesetzlage

Liebe/-r Experte/-in,

meine Frage ist die:

Was kann passieren wenn ich eine Rechnung schreibe bei der ein Betrag drauf steht der nicht durchgeführt wurde und der Kunde das auch begründen oder beweisen kann.

Kann mir da der Meisterbrief aberkannt werden, oder bekomme ich da eine Abmahnung von der Handwerkskammer.

Ist es sinnvoll zuvor eine Selbstanzeige zu machen ?

Der Betrag um den es sich handelt sind ca.100.- Euro

mfg. Rolf Stohner

Hi,
sorry, da kann ich leider nicht weiterhelfen.

Kann es sich nicht einfach um ein Versehen bei Rechnungsschreibung handeln? Das kann der Kunde wohl kaum beweisen.
Ich weiß nicht, wie drastisch die Konsequenzen der Handelskammer bei einem solchen, „vorsätzlichen“ Vergehen sind. Aber wie gesagt: Die Vorsätzlichkeit zu beweisen wird dem Kunden schwer fallen.

mfg
merley

Ich bin mir nicht sicher, ob ich die Sachlage richtig verstanden habe: Sie haben versehentlich eine Rechnung für eine Arbeit ausgestellt, die aber eigentlich gar nicht durchgeführt wurde.

Schreiben Sie dem Kunden einfach einen eingeschriebenen Brief und teilen Sie ihm darin mit, dass die Rechnung versehentlich ausgestellt wurde und er diese vernichten könne.

Dass Ihnen deswegen Ihr Meisterbrief aberkannt wird glaube ich kaum.

Um auf Nummer sicher zu gehen empfehle ich Ihnen, direkt bei der Handwerskammer nachzufragen.

Hallo, ich weiss nicht, wie Sie auf mich als Experte gekommen sind, ich bin eigentlich Krankenschwester… und kann Ihre Frage leider nicht beantworten.
Gruß
Olga

Guten Tag Herr Stohner,
da kann ich Ihgnen leider so nicht helfen. Bitte wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.
MfG

Hallo, Herr Stohner

Ich interpretiere Ihre Anfrage in die Richtung. das eine Rechnung geschrieben wurde, ohne das eine Leistung voran gegangen war.

Nun, eine Selbstanzeige ist natürlich die letzte Maßnahme, um evtl. Sanktionen zu vermeiden. Auch wenn die Selbstanzeige durchgeführt wurde, werden Sie Sanktionen erwarten müssen. Zudem kann es sein, das Sie ihre Bücher offen darlegen müssen. Sollte für Sie kein Problem sein, da ich davon ausgehe, das Ihre Bücher korrekt geführt wurden.

Meine Frage im Umkehrschluss: Haben Sie schon einen Einigungsversuch unternommen, mit dem Sie den Kunden in die Richtung lenken können, der für Sie eher von Vorteil ist?

Sollte der Kunde sich bei der Handelskammer melden, werden Sie schriftlich von der Kammer abgemahnt und bekommen die Möglichkeit, entsprechende Erklärungen zu dem Vorgang zu liefern. Die Abmahnung steht in Ihrem Registerauszug und ist von jedermann einsehbar. Solch ein Eintrag ist nicht Unternehmensfördernd. Sollte der Fall gravierender sein, die Höhe der Summe spielt keine Rolle, würde ich mit härteren Sanktionen rechnen. Ich für meinen Teil würde einen Einigungsversuch starten und die Kammer zu einer Zahlung eines Bußgeldes bewegen, die Sie entrichten müssen. Dies taucht aber nicht im Register auf.

Es sollte Ihnen desweiteren bewußt sein, das Mundpropaganda ein mächtiges Werkzeug ist und Sie eher darauf hoffen sollten, das der Kunde nicht gegen Ihr Unternehmen mit schlechter Werbung zu Felde zieht.

Hallo, Herr Stohner

Ich interpretiere Ihre Anfrage in die Richtung. das eine
Rechnung geschrieben wurde, ohne das eine Leistung voran
gegangen war.

Nun, eine Selbstanzeige ist natürlich die letzte Maßnahme, um
evtl. Sanktionen zu vermeiden. Auch wenn die Selbstanzeige
durchgeführt wurde, werden Sie Sanktionen erwarten müssen.
Zudem kann es sein, das Sie ihre Bücher offen darlegen müssen.
Sollte für Sie kein Problem sein, da ich davon ausgehe, das
Ihre Bücher korrekt geführt wurden.

Erst mal vielen Dank für die schnelle und ausfürliche Antwort.

Es hat sich jetzt so abgespielt.

Der Kunde hatte hintereinader zwei Autos bei mir zur Rep. bei dem Audi A6 habe ich Bremsscheiben und Bremsbeläge vorne ers. Bei dem Audi A4 Fahrzeug vermessen er hatte einen Unfall und ich dachte das der Reifendienst der für mich das Fahrzeug vermisst es auch eingestellt hat. Bzw. Ich hab es verrechnet. Der Kunde ist dann verärgert zu mir gekommen und wollte den Gesamtbetrag der beiden Rechnungen zurückerstattet haben, sonst meldet er den Vorfall der Handwerkskammer. Ich habe versucht mit ihm zu verhandeln , was aber ohne Erfolg blieb.
Ich hatte noch nie so einen Vorfall und ich vermute das der Kund das im Vorfeld geplant hat.
Ich habe jedenfalss bluten gemusst und habe für eine nicht getane Arbeit die 70.- Euro wert ist, mit einer Summe von 1200.- Euro vergeltet.

Nochmals vielen Dank für die schnelle und detalierte Antwort

Mit freundlichen Grußen
Rolf Stohner

Meine Frage im Umkehrschluss: Haben Sie schon einen
Einigungsversuch unternommen, mit dem Sie den Kunden in die
Richtung lenken können, der für Sie eher von Vorteil ist?

Sollte der Kunde sich bei der Handelskammer melden, werden Sie
schriftlich von der Kammer abgemahnt und bekommen die
Möglichkeit, entsprechende Erklärungen zu dem Vorgang zu
liefern. Die Abmahnung steht in Ihrem Registerauszug und ist
von jedermann einsehbar. Solch ein Eintrag ist nicht
Unternehmensfördernd. Sollte der Fall gravierender sein, die
Höhe der Summe spielt keine Rolle, würde ich mit härteren
Sanktionen rechnen. Ich für meinen Teil würde einen
Einigungsversuch starten und die Kammer zu einer Zahlung eines
Bußgeldes bewegen, die Sie entrichten müssen. Dies taucht aber
nicht im Register auf.

Es sollte Ihnen desweiteren bewußt sein, das Mundpropaganda
ein mächtiges Werkzeug ist und Sie eher darauf hoffen sollten,
das der Kunde nicht gegen Ihr Unternehmen mit schlechter
Werbung zu Felde zieht.

Hallo Herr Stohner

Für mich hört sich der Sachverhalt zwiespältig an. Um dem Kunden geplanten Betrug vorzuwerfen, bedarf es mehr, als die reine Vermutung. Das der Kunde sich allerdings vehement gegen Ihre Beschwichtungsversuche zur Wehr setzt, gibt mir auch zu denken.

Da diese kritische Situation augenscheinlich für den Kunden spricht, da er die Rechnung als Beweis hat, Sie aber keinen Beweis für das unrechtmäßige Handeln des Kunden. 1200 Euro ist für ein Unternehmen sehr viel Geld. Wenn Sie sich sicher sind, was nach meinem dafürhalten so sein sollte, würde ich Ihnen anraten:

1.) Einen Anwalt Ihres Vertrauens die Sachlage zu schildern und ihn mit Ihrem Mandat zu betrauen
2.) Nach entsprechender Rücksprache mit dem Anwalt eine Strafanzeige bei der hiesigen Polizei zu stellen.

Durch den Reparaturauftrag haben Sie ja noch alle Adressdaten von dem Kunden. Wie gesagt: Es ist äußerst schwierig jemanden geplanten Betrug zu beweisen.

Gruß

Hallo,
danke für den Rat, aber ich werde es damit beruhen lassen. Es wird mir eine Lehre sein und ich werde in Zukunft einfach nicht mehr solche Sachen machen dann wäre das ja Ga nicht aufgekommen.

Vielen Dank nochmals

Gruß Rolf Stohner

Sehr geehrter Herr Stohner

Ich bin untröstlich, das ich Ihnen keine positivere Antwort habe geben können. Leider sind die deutschen Gesetze für den Fall der Fälle nicht Wasserdicht und bieten gewieften Ganoven genügend Spielraum für ihre Aktivitäten. Der redliche Bürger hat dabei leider öfters das nachsehen. Ich bedauere Ihre Erfahrung wirklich sehr. Schulgeld nennt man das, glaube ich?! Ich für meinen Teil habe übersteigertes Mißtrauen, welches durch Ihre Erfahrung ja weiterhin bestätigt wird.

Ich wünsche Ihnen und Ihrem Unternehmen dennoch für die Zukunft prächtige Geschäfte und enormen Erfolg.

Gruß
Rainer

cc

Hallo Herr Stohner,

leider kann ich Ihnen da auch nicht witerhelfen,

Freundliche Grüße

00nupi

Liebe/-r Experte/-in,

meine Frage ist die:

Was kann passieren wenn ich eine Rechnung schreibe bei der ein
Betrag drauf steht der nicht durchgeführt wurde und der Kunde
das auch begründen oder beweisen kann.

Kann mir da der Meisterbrief aberkannt werden, oder bekomme
ich da eine Abmahnung von der Handwerkskammer.

Ist es sinnvoll zuvor eine Selbstanzeige zu machen ?

Der Betrag um den es sich handelt sind ca.100.- Euro

mfg. Rolf Stohner

Hallo Herr Stohner,

leider kann ich Ihnen da auch nicht witerhelfen,

Freundliche Grüße

00nupi

Liebe/-r Experte/-in,

meine Frage ist die:

Was kann passieren wenn ich eine Rechnung schreibe bei der ein
Betrag drauf steht der nicht durchgeführt wurde und der Kunde
das auch begründen oder beweisen kann.

Kann mir da der Meisterbrief aberkannt werden, oder bekomme
ich da eine Abmahnung von der Handwerkskammer.

Ist es sinnvoll zuvor eine Selbstanzeige zu machen ?

Der Betrag um den es sich handelt sind ca.100.- Euro

mfg. Rolf Stohner

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Hallo Rolf ,

da bin ich mir, leider, auch nicht sicher .
Du solltest einen „Online“-Anwalt um Rat fragen , oder einen anderen Experten suchen . Jedenfalls würde ich schnell handeln , denn im Zweifel spielt der Betrag keine Rolle .

mfg . melmih