Wie ist die gewährleistung bei verkauf privat an privat rad vom flohmarkt

ich habe am we ein 6 jahre altes fahrrad auf einem fahrradflohmarkt gekauft. mein sohn hat eine probefahrt (eine kleine runde im hof) gemacht. äußerlich waren für mich als laie keine schäden erkennbar (außer ein defekter sattel). am nächsten tag bin ich zum fahrradhändler zwecks kauf eines neuen sattels. ich fragte ihn, ob das fahrrad ok und verkehrstüchtig sei. antwort: da würde er keinen cent reinstecken, das vorderrad eiert, die bremse(n) ist(sind) zu nah am reifen… ich habe mir eine zweite meinung von einem reinen reparaturdienst eingeholt. antwort: fahrrad ist so gut wie tot. mängel: hinterbremse rostig, zu nah am reifen, vorderbremse (scheibenbremse) schmiert, beide reifen haben risse, vorderrad eiert etc.
vorbesitzer behauptet: zwei neue mäntel und neue scheibenbremse(n)wurden montiert. rad wurde seit 3 jahren nicht mehr gefahren. was habe ich für rechte? danke für jeden ernstgemeinten hinweis. claudia

Hallo Claudia,

das ist eine rechtliche, keine fahrradtechnische Frage. Da kann ich Dir nicht qualifiziert antworten.

Nach meinem Gefühl sind die offensichtlichen Mängel wie rissige Mäntel, unzentrierte Laufräder oder falsch eingestellte und rostige Bremsen wohl kaum reklamierbar. Aber wie das streng rechtlich ist, musst Du wohl einen Rechtsanwalt fragen.

Gruß: Uli

hallo claudia, kann dir leider bei den rechtlichen fragen nicht helfen, ich kenn mich nur mit technischen sachen am fahrrad aus, sorry !!

Danke trotzdem Uli. Das ein 6 Jahre altes Rad auch Rostspuren aufweist, war für mich nicht ungewöhnlich. Wie gesagt, die Fahhradexperten haben einen Blick dafür, ich leider nicht. Sonst hätte ich es nicht gekauft.

hallo claudia, kann dir leider bei den rechtlichen fragen nicht helfen, ich kenn mich nur mit technischen sachen am fahrrad aus, sorry !!

Danke Thomas, Dich hätte ich beim Kauf dabei haben müssen. Dann wäre das nicht passiert:smile:

Hi, Claudia!
Privatkäufe/ -verkäufe unterliegen keinerlei Gewährleistungsansprüchen.
Du konntest das Rad anschauen, probefahren (bzw. Dein Sohn) -ergo, wußtest Du quasi, was Du kaufst.
Im übrigen haben gebrauchte Fahrräder so gut wie keinen Wert. Du bekommst schon für 20€ etwas Akzeptables.
Ich habe selbst ein Faible für alte Räder und den Keller voll mit Gerippen.
Ich höre es dann auf zu investieren, wenn es einfach kein Ersatzteil mehr für das jeweilige Rad gibt. Das ist mir gerade mit einem alten Diamant-Farrad passiert, für das es kein Tretlager mehr zu kaufen gibt.
Mach’s gut,
Sanja

Hallo Claudia,
auf Flohmarkt gilt: Gekauft wie gesehen! Es gibt keinen Regress! Keinen Ersatz! Keine Rückvergütung!
Das wird Ihnen auch der Flohmarktveranstalter bestätigen können.
Leider!
Viel Glück beim nächsten Kauf - Ihre Katharina :smile:)

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Muss meinen Vorrednern zustimmen: Bei Privat(ver)käufen gelten weder Garantie- noch Gewährleistungsansprüche, da „gekauft wie gesehen“ durch die Möglichkeit der Inaugenscheinnahme und des Ausprobierens. Da muss man wissen, was man kauft.
Ausgenommen können arglistig verschwiegene Mängel sein (bspw. Zahnriemenprobleme am Auto), deren Erkennen dem Käufer üblicherweise nicht zuzutrauen sind, und das meist auch nur nach einer entsprechenden zivilrechtlichen Klage, welches sich in der Regel nicht lohnt.
Gewerbliche Verkäufer sind hingegen an wenigstens ein halbes, üblicherweise zwei Jahre Garantie i.S.v. Gewährleistung gebunden. Davon können sie sich nicht freimachen, selbst wenn man als Käufer in einem Vertrag wissentlich Gegenteiliges unterschreibt, da derartige Vertragsabkommen sittenwidrig sind und somit ungültig.

Allerdings können auch gewerbliche Verkäufer Artikel von privat verkaufen (solange die Steuerbehörde nicht dahinterkommt), es kommt auf die Art des Vertrages an.

Jedem, der von einem Privatkauf enttäuscht ist, kann man nur raten, das ausgegebene Geld als Lehrgeld zu verbuchen.

Gruß