und zwar möchte ich wissen wie lange die Kündigungsfrist dauert bei einem Untermietervertrag, wenn im Vertag steht, dass es die normalen 3 Monate zum 3ten eines Monats sind… Ist der Mietvertrag bindend oder kann ich auch zum 15. eines Monats für den aktuellen Monat kündigen.
Ich bin in einer WG, der Hauptmieterin lebt mit mir in der WG… Der Vermieter lebt im Erdgeschoss…
Kann mir jemand weiterhelfen?
es kommt aber auf den Mietvertrag an, bzw die Kündigungsfrist.
Wie gesagt, lesen sie sich den Mietvertrag durch. Wenn kein Mietvertag exestiert so können sie jederzeit kündigen evtl. sofort oder zum nächsten Monat.
Bzw wenn sie keinen Vertrag haben so können sie jederzeit ausziehen.
Veruchen sie mit ihren Vermieter darüber zu sprechen, vielleicht kommt er ihnen entgegen.
ich habe einen Vertrag unterschrieben mit einer gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten. Ich möchte mich aber auf den §573c Abs.3 BGB berufen. Ich bin Untermieterin. Die Hauptmieterin wohnt mit mir in der Wohnung in einem anderen Zimmer. Der Vermieter wohnt im EG. Ich habe einen Vertrag mit der Hauptmieterin geschlossen. Ist dieser nun nichtig oder nicht? Muss ich 3 Monate Frist einhalten oder kann ich mich auf diesen Paragraphen beziehen?