Wie ist die Lage bei Scheidung!

Hallo habe eine kleine frage. Ein Ehepaar hat ein Ehevertrag geschlossen wo Zugewinn ausgeschlossen ist. Der Mann hat in der ehe eine Wohnung gekauft und selber bezahlt die Frau aber die Ehefrau in das Grundbuch eingetragen.jetzt will sich das paar trennen und der Mann sagt ich habe alles bezahlt sogar das Besteck will er nicht teilen.und zu der "gemeinsamen Wohnung"sagte er hat die Frau keinen Anrecht weil sie nie offiziell für die Wohnung bezahlt hat.wie ist die Lage muss er die helfte der Wohnung trotzdem der Frau auszahlen? Danke!!

Die Wohnung ist also auf den Namen der Frau ins Grundbuch eingetragen?
Dann würde ich sagen: Pech für den Mann, die Wohnung gehört jetzt der Frau unabhängig davon wer sie bezahlt hat.
Und zwischen Besteck welches zum Hausrat gehört und Zugewinn ist ein großer Unterschied.

Da hilft nur ein Anwalt.

Krümelchen

hallo,
warum ist die Wohnung auf den Namen der Frau eingetragen?
Da würde ich mich rechtlich beraten lassen…

lisa

Hallo lisa,sie wohnung ist im Grundbuch auf die beiden eingetragen…50%die Frau 50%auf den Mann …da wird dich bestimmt einer den anderen auszahlen müssen oder?

hallo,
warum ist die Wohnung auf den Namen der Frau eingetragen?
Da würde ich mich rechtlich beraten lassen…

lisa

Hallo :wink: nein auf die beiden zu je 50%…da wird doch der eine den anderen auszahlen müssen oder?

Sehe ich auch so, sofern einer auszahlen kann…
Ansonsten muß verkauft werden und der Erlös geteilt.
Beachten sollte man aber, dass natürlich noch evtl. Schulden abgehen und nur der „Rest“ geteilt wird.

Krümelchen

Hallo,
Da ich die genauen Verhältnisse nicht kenne, nehme ich mal an, dass Ehefrau und Ehemann beide im Grundbuch eingetragen sind. Dann gehört beiden die Wohnung. Sie gehört nicht deshalb dem Ehemann, weil er sie bezahlt hat. Insofern ist der Wert der Wohnung zu teilen und der Ehemann irrt sich. Etwas anderes gilt für das Inventar. Hier behält jeder das, was er bezahlt hat, da ja der Zugewinn ausgeschlossen war. Wenn die Frau dagegen alleine im Grundbuch steht (so genau kann ich das aus der Anfrage nicht ersehen), gehört der Frau die Wohnung allein und sie muss auch nicht teilen, eben wegen dem Ausschluss des Zugewinns.

Hallo, wenn die Ehefrau im Grundbuch zur Hälfte eingetragen ist, dann gehört ihr davon meiner Meinung nach auch die Hälfte. Genau wird diese Sachlage aber nur ein Anwalt klären können. Alles Gute!

Wenn dei Ehefrau im Grundbuch steht gehört ihr die Hälfte der Wohung egal wer bezahlt hat.wenn sie alleine drinn steht gehört die Wohnung ihr sogar alleine.
Zum Notar gehen das abklären.
Auf keinen Fall zum Notar gehen und ändern lassen auch nichts unterschreiben was auf einen Verzicht rausläuft.
Anwalt suchen

Viel Glück

Hallo Cohrs,
dazu müsste man den Ehevertrag genau kennen. Der Ehevertrag steht über der gesetzlichen Regelung der Zugewinngemeinschaft. Alles was darin festgelegt wurde ist für den Fall der Scheidung gültig und ersetzt alle anderen Ansprüche, die der Gesetzgeber regelt. Wenn ausdrücklich im Ehevertrag steht, dass während der Ehe erworbene Immobilien nur dem gehören, der sie gekauft und bezahlt hat steht, dann hat der andere Ehegatte keinen Anspruch darauf. Es ist allerdings schon seltsam dass der Ehemann die Wohnung dann auch auf die Frau eingetragen hat wo der Anspruch der Ehefrau ja nicht gültig sein sollte. Da hätte jemand vorher darüber nachdenken sollen.
Alles Gute

Hallo Cohrs
Da es einen Ehevertrag gibt der noch beglaubigt ist,mochte ich sagen das der bindend ist.
Aber da die Frau mit im Grundbuch eingetragen ist möchte ich mich nicht festlegen was mit der Wohnung ist im falle einer Trennung.
Ich würde in diesem Fall mich von einem Anwalt beraten lassen, den ich hätte nichts zu verlieren und bei einer Trennung ist es so oder so angebracht ein Rechtsbeistand zu haben.
Ein Beratungsgespräch kostet in der regel auch nicht die Welt.
Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.
mfg Seppel42

Hallo,
mit dem Grundbucheintrag ist der Eigentumsanspruch der Frau festgelegt und steht damit über dem Zugewinnsauschluss.
Eine antwaltliche Beratung ist empfehlenswert.
Schönen Gruß
Bernd

Hallo,
ich würde jetzt erstmal sagen, dass der Frau die Hälfte der Wohnung gehört, egal ob Sie etwas dafür bezahlt hat oder nicht. Es kann aber sein, dass der Ehemann dies gerichtlich anfechten kann. Das weiß ich aber nicht so genau. Deshalb würde ich mich an deiner Stelle ganz schnell mit einem Anwalt für Familienrecht in Verbindung setzen. Tut mir Leid, dass ich nicht mehr dazu sagen kann.

Liebe Grüße, Speedy

Wohnungseigentümer sind die im Grundbuch stehen.
Verkaufen und dann den Erlös teilen, in dem Anteil, wie er im Grundbuch steht.
So ist das Gesetz.
Wenn ein Zugewinn ausgeschlossen wurde heißt das aber nicht, dass das für Die Wohnung auch gilt, dieser könnte auch an wert verloren haben.
Alles gute und denkt daran Seelenfrieden ist mehr wert als ein paar Euro (meiner hat einen sechstelligen Betrag gekostet und er ist mir jeden Cent davon wert!