Ja, das sehe ich leider genau so. Genaue Daten und auch Messungen kann nur der TÜV machen. Meist ist es jedoch so, daß die extreme Lautstärke nur zustande kommt, weil der original Auspuff ausgetauscht oder im Innern verändert wurde.
Um dies zu kontrollieren, muss jedoch auch von Polizei Seite her ein großes Technikverständnis herrschen. Es gibt manche Kollegen, die sich damit auskennen und die Umbauten auch erkennen.
In so einem Fall wird der Fahrer u.U. zum TÜV geschleppt, eine Lärmmessung durchgeführt und danach eine Anzeige geschrieben. Die Kosten für die Messung hat der Fahrer zu tragen, wenn sich dabei herausstellt, daß er die zulässigen Werte überschritten hat.
Gruß Ina
Folgendes habe ich bei Google gefunden:
"Mobile Lärmproduzenten
Die Haupttätigkeit von Motorrädern scheint im Lärmen zu liegen. Daneben befördern sie auch noch Menschen von A nach A. Bei Messungen der „objektiven“ Mittelungspegel lagen sie Anfang der neunziger Jahre zwischen Pkw und Lkw und galten als etwa so laut wie Busse. Doch während sich die Situation bei den Nutzfahrzeugen teilweise gebessert hat, herrscht bei den Motorrädern "Still"stand.
Subjektiv werden Motorräder jedoch schon immer als störender als andere Fahrzeuge empfunden. Das liegt an der Frequenz der Motorengeräusche beim Beschleunigen. Und Beschleunigen (sowie abruptes Bremsen) gehört nun mal zum Fahrstil und -vergnügen vieler Motorradfahrer. Dazu gehört bei manchen das Verwenden nicht genehmigter Schalldämpfer, die das tun, was viele Fahrer wünschen: Sie machen den Krach noch lauter. Der 1995 von der SPD geforderte Manipulationskatalog für lärmrelevante Ersatzteile, der das „Basteln“ erschweren und unter Strafe stellen sollte, ist leider nicht mehr im Gespräch.
Rechtlich gesehen dürfen Motorräder so laut sein wie Lkw (teilweise bis 80 db(A)). Durch die Art der Messmethode werden sie jedoch bevorzugt. Im realen Verkehrsgeschehen sind sie daher lauter als amtlich geprüft und besiegelt. Hinzu kommen, wie oben gesagt, die nervtötenden Frequenzen und die bei den Betroffenen als alarmierend empfundenen Frequenz- und Lärmschwankungen. Rechtlich gesehen müssen Motorradfahrer jedoch so fahren, dass sie Andere nicht belästigen. Das schreibt nicht nur die StraßenVerkehrs-Ordnung StVO vor, sondern noch viel deutlicher das Immissionsschutz-Gesetz.
Dieses Gebot ist jedoch den Fahrern wie auch den Behörden in der Regel unbekannt. In bestimmten Gebieten, insbesondere Erholungs- und Kurbereiche, ergreifen die Straßenverkehrsbehörden die Möglichkeit des Fahrverbots nach § 45 StVO. Aktuell wird darauf jedoch kaum mehr zurückgegriffen, da die meisten der eingeschalteten Verwaltungsgerichte die anordnenden Behörden auf die von den Verwaltungs-Vorschriften angemahnten „minderen Maßnahmen“, die vor einem Fahrverbot geprüft werden müssen, verwiesen und die Verhältnismäßigkeit der Sperrungen anzweifelten."