Wie ist die Motorenlautstärke von Kraftfahrzeugen geregelt?

Ich habe gelernt, dass Motorengeräusche von Kraftfahrzeugen per Gesetz geregelt sein sollen. Aus diesem Grund verfügt jeder Verbrennungsmotor über Schalldämpfersysteme zur Reduzierung des Lärms.

In der Vergangenheit habe ich diesbezüglich bereits zwei Bußgelder auferlegt bekommen. Einmal bin ich aus Jux als jugendlicher mit meiner Zwiebacksäge (Mofa) ohne Auspuff gefahren, ich wurde sofort geschnappt, und so gab es mächtig Ärger und ein Bußgeld.
Das zweite Mal hatte ich im Autoauspuff ein Loch, das bedeutete auch ein Bußgeld. Dabei war der Wagen trotz dem Loch im Auspuff immer noch leiser, als so mancher Sportwagen.

Aber wie ist das mit Motorrädern geregelt? Also abgesehen davon, dass es viele Motorradfahrer gibt, für die es scheinbar keine Straßenverkehrsordnung zu geben scheint, und für die sowieso immer die anderen Schuld haben.
Die meisten Motorräder empfinde ich grundsätzlich als extrem zu laut. Entweder knattern diese mit ohrenbetäubendem Lärm durch die Straßen, das sind die langsamfahrenden, wie man sie den Rockern zuschreibt. Oder aber man hört sie kilometerweit mit jaulender Maschine, die Speedjunkies. Die Motorengeräusche übertönen oft sogar die Sirenen von Einsatzwagen.

Grundsätzlich habe ich noch nie im Leben ein Auto erlebt, das trotz erheblichem Schaden so laut wurde, wie die meisten Motorräder laut sind.
Warum ist das so, und wie ist das gesetzlich geregelt?

Hallo Sir M,
Deine Frage finde ich total interessant!
Ich habe deshalb ein wenig recherchiert und bin auf folgende Ergebnisse gestoßen.
Es gibt offensichtlich einen Unterschied zwischen Lautstärke (gemessen in Phon) und Schalldruck (gemessen in Dezibel).
Schädlich für das Gehör ist scheinbar ein zu hoher Schalldruck, während die Lautstärke hier nebensächlich erscheint.
Näheres kann hier sicher ein Physiker erläutern.
Zu gesetzlichen Regelungen würde ich eine Blick in die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) empfehlen.

Motorräder werden sicherlich deshalb schneller laut als Autos, weil schlichtweg weniger Masse den Schalldruck aufnehmen kann als bei Autos. (Karosserie uwsw.)
mfg Johannes

Hallo Sir M aus Kiel,
alle Kraftfahrzeuge und dazu gehören auch Motorräder haben eine amtliche Zulassung für den Verkehr auf deutschen oder europäischen Straßen. Dies ist üblicherweise eine Typenzulassung, die der Hersteller des Kraftfahrzeugs beantragt und bekommen hat. Ohne eine solche Zulassung würde dieses Fahrzeug überhaupt nicht in den Verkauf kommen, der KFZ-Brief oder die Zulassungsbescheinigung sind die entsprechenden Dokumente dazu.
Wenn an dem KFZ oder im Speziellen beim Motorrad bauliche Veränderungen vorgenommen werden, und dazu gehören meines Wissens auch andere Schalldämpfsysteme, dann kann es erforderlich sein, dass diese Veränderungen am KFZ einer Einzelzulassung bedürfen. Genaueres dazu kannst Du bei deiner örtlichen TÜV-Station in Erfahrung bringen.

Mit freundlichem Gruß

Kann ich leider nicht weiterhelfen!

Liebe Grüße

Ja, das sehe ich leider genau so. Genaue Daten und auch Messungen kann nur der TÜV machen. Meist ist es jedoch so, daß die extreme Lautstärke nur zustande kommt, weil der original Auspuff ausgetauscht oder im Innern verändert wurde.
Um dies zu kontrollieren, muss jedoch auch von Polizei Seite her ein großes Technikverständnis herrschen. Es gibt manche Kollegen, die sich damit auskennen und die Umbauten auch erkennen.
In so einem Fall wird der Fahrer u.U. zum TÜV geschleppt, eine Lärmmessung durchgeführt und danach eine Anzeige geschrieben. Die Kosten für die Messung hat der Fahrer zu tragen, wenn sich dabei herausstellt, daß er die zulässigen Werte überschritten hat.

Gruß Ina

Folgendes habe ich bei Google gefunden:

"Mobile Lärmproduzenten
Die Haupttätigkeit von Motorrädern scheint im Lärmen zu liegen. Daneben befördern sie auch noch Menschen von A nach A. Bei Messungen der „objektiven“ Mittelungspegel lagen sie Anfang der neunziger Jahre zwischen Pkw und Lkw und galten als etwa so laut wie Busse. Doch während sich die Situation bei den Nutzfahrzeugen teilweise gebessert hat, herrscht bei den Motorrädern "Still"stand.

Subjektiv werden Motorräder jedoch schon immer als störender als andere Fahrzeuge empfunden. Das liegt an der Frequenz der Motorengeräusche beim Beschleunigen. Und Beschleunigen (sowie abruptes Bremsen) gehört nun mal zum Fahrstil und -vergnügen vieler Motorradfahrer. Dazu gehört bei manchen das Verwenden nicht genehmigter Schalldämpfer, die das tun, was viele Fahrer wünschen: Sie machen den Krach noch lauter. Der 1995 von der SPD geforderte Manipulationskatalog für lärmrelevante Ersatzteile, der das „Basteln“ erschweren und unter Strafe stellen sollte, ist leider nicht mehr im Gespräch.

Rechtlich gesehen dürfen Motorräder so laut sein wie Lkw (teilweise bis 80 db(A)). Durch die Art der Messmethode werden sie jedoch bevorzugt. Im realen Verkehrsgeschehen sind sie daher lauter als amtlich geprüft und besiegelt. Hinzu kommen, wie oben gesagt, die nervtötenden Frequenzen und die bei den Betroffenen als alarmierend empfundenen Frequenz- und Lärmschwankungen. Rechtlich gesehen müssen Motorradfahrer jedoch so fahren, dass sie Andere nicht belästigen. Das schreibt nicht nur die StraßenVerkehrs-Ordnung StVO vor, sondern noch viel deutlicher das Immissionsschutz-Gesetz.

Dieses Gebot ist jedoch den Fahrern wie auch den Behörden in der Regel unbekannt. In bestimmten Gebieten, insbesondere Erholungs- und Kurbereiche, ergreifen die Straßenverkehrsbehörden die Möglichkeit des Fahrverbots nach § 45 StVO. Aktuell wird darauf jedoch kaum mehr zurückgegriffen, da die meisten der eingeschalteten Verwaltungsgerichte die anordnenden Behörden auf die von den Verwaltungs-Vorschriften angemahnten „minderen Maßnahmen“, die vor einem Fahrverbot geprüft werden müssen, verwiesen und die Verhältnismäßigkeit der Sperrungen anzweifelten."