in einer computerlieferung sind die enthaltenen funkmäuse fehlerhaft. wie ist die rechtslage?
in einer computerlieferung sind die enthaltenen funkmäuse
fehlerhaft. wie ist die rechtslage?
Hallo, dd-cw,
es besteht vom Verkäufer eine Gewährleistungspflicht nach §8 AGB dem Käufer gegenüber. Konsumenten dürfen erwarten, dass die gekaufte Ware in einwandfreien Zustand geliefert wird und funktioniert. Das sind ihre Rechte, wenn die Ware unvollständig, falsch oder defekt ist:
Nach Erhalt sollte man die Ware genau prüfen und anfällige Mängel sofort reklamieren.
Das Gesetz sieht je nach Schwere des Mangels wahlweise den Rücktritt vom Kaufvertrag (Geld zurück) eine Preisreduzierung oder einen Umtausch vor.
Da nur die Computermäuse fehlerhaft sind, können Sie einen Umtausch verlangen. Bitte in den Lieferbedingungen und dem Kaufvertrag nachsehen, in welcher Frist das zu geschehen hat. In der Regel geschehen Ersatzlieferungen in 10-14 Arbeitstage.
Viel Erfolg bei der Reklamation- Schaddie
Sollte ein weiterer, spätzerer Mangel auftreten, kann der Kunde erneut reklamieren sofern seit der Lieferung kein Jahr vergangen ist.