Wie ist die Rechtslage bei Aktfotos unter 18?

Hallo,

ich bin jetzt 16 und würde gerne Aktfotos von mir machen lassen. Kenne da auch einen Fotografen, von dem ich das machen lassen möchte, da er auch schon welche von meiner Mutter gemacht hat und wir uns gut verstehen und die Fotos, die er macht echt voll schön sind.
Er hat aber meine Bitte abgelehnt, weil er keine Schwierigkeiten bekommen möchte, da er meinte, dass das illegal wär, solange ich noch nicht 18 bin.
Kennt sich da vieleicht jemand auf dem Gebiet aus und könnte mir sagen, wie es da rechtlich aussieht?
Gibt es vieleicht die Möglichkeit, dass ich, und notfalls auch meine Mutter, eine Einverständniserklärung oder sowas unterschreiben?
Will nämlich echt nicht, dass er wegen sowas Ärger bekommt, aber möchte gerne mal so professionelle Fotos von mir haben.

lg

Jule

Hallo,
tut mir leid, kann hier keine Auskunft gegben, bitte nicht an Anfänger wenden.
Gruß GH

Guten Tag,

Wahrscheinlich etwas spät, aber:
Um es mal etwas auseinanderzusortieren und zu strukturieren:

  1. Weder bei Jugendlichen (über 14) noch bei Kindern (unter 14) ist das Anfertigen von Aktfotos in irgendeiner Weise illegal. Und so ist auch das berühmt-berüchtigte „nackte Baby auf Eisbärenfell“ auch heute noch problemlos zu machen…

  2. Verboten (d.h.: strafbar) ist das Herstellen von „pornographischen Darstellungen, die sexuelle Handlungen mit Kindern“ zum Gegenstand haben. (Das ist die Definition für „Kinderpornographie“.)

Also: erstens müssen sexuelle Handlungen mit Kindern dargestellt werden und zweitens muß die Art und Weise der Darstellung pornographisch sein.

  1. Kinder und Jugendliche dürfen „modeln“. Wenn sie das im Rahmen einer gewerblichen Produktion für Geld machen, braucht das bei Kindern unter bestimmten Umständen die Zustimmung des Jugendamtes, weil das dann „Kinderarbeit“ ist. Betrifft uns hier aber eigentlich nicht.

  2. Kinder und Jugendliche sollten zum Modeln für Fotos die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten haben. Jedenfalls dann, wenn ein fremder Erwachsener die Fotos macht. Zwingend erforderlich ist das aber auch nicht, erst wenn die Eltern ausdrücklich ihrem Kind den Umgang mit dem Fotografen verbieten, wird das haarig, wenn er es dann trotzdem macht.

  3. Zum „zur Schau stellen“ (Veröffentlichen u.ä.) der Fotos von Minderjährigen braucht es die Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Ein Minderjähriger kann nicht rechtlich wirksam die Zustimmung zu etwas so „schwerwiegendem“ geben, da müssen die Erziehungsberechtigten „ja“ sagen.

  4. Bei Jugendlichen, jedenfalls solchen über 16, sollte man außerdem auch die Zustimmung des Jugendlichen selber haben - da wird es nämlich grenzwertig, ob die Erziehungsberechtigten den Jugendlichen noch einfach so „verpflichten“ können, sein Recht am eigenen Bild aufzugeben.

  5. Wenn ein fremder Erwachsener Fotos, zumal solche in Dessous, von einer 16jährigen macht, sollten das die Erziehungsberechtigten vorher wissen und dem zugestimmt haben. Egal ob mit oder ohne Veröffentlichungsrecht - haben sie nicht zugestimmt, könnte es hinterher Stress geben, wenn die Erziehungsberechtigten von „Belästigung“, „Verführungsversuchen“ oder ähnlichem mehr sprechen.

Der Stress wird sich zwar in Grenzen halten, denn sogar sexuelle Kontakte zu über 16jährigen sind nicht strafbar, das kann der/die 16jährige allein entscheiden. Trotzdem - wenn die Erziehungsberechtigten vorher „ja“ gesagt haben, sinkt das Risiko, das es hinterher Ärger gibt.