Hi,
wenn Du einen Coffee to go kaufst, dann erwirbst du käuflich eine bestimmte Menge Kaffee plus wegwerfbecher. Kaufst Du einen Kaffee zum Verzehr im Laden, dann erwirbnst du eine Menge Kaffee in Geschirr und das Recht, selbiges gespült zu bekommen, plus das Recht, dich im Laden aufzuhalten und hinzusetzen und zu erholen.
Setzt Du dich mit deinem Coffee to go (Kaffee zum Mitnehmen) in oder vor den Laden, nimmst Du eine Dienstleistung in Anspruch, die Du nicht bezahlt hast. Im Laden nimmst Du einem Kunden, der sich den teureren Kaffee hätte leisten wollen,. den Sitzplatz weg und damit dem Ladenbesitzer die Einnahme - vor dem Laden sitzend bist du von einem Penner nicht unbedingt zu unterscheiden, vergraulst also Kundschaft und Einnahmen.
Dann setzt das Hausrecht ein. Der Ladenbesitzer darf Dich verjgaen. UInd ja, Dein Umsatz ist ihm dabei wurscht, und die Mundpropaganda, die Du in Umlauf zu setzen versuchen könntest, ebenfalls.
die Franzi