Wenn er Pech hat und den verminderten Steuersatz anwendet, kann er dazu verdonnert werden die Steuer nachzuzahlen!
War hier in CH vor 5-10 Jahren ein aktuelles Problem. Das hatte mancher Kiosk noch 2 Stehtische und den Kaffee to go mit dem verminderten Steuersatz verkauft.
Irgendwann ist dann die Steuerbehörde aufgewacht und die Betreiber sollten über Jahre die Steuer und zusätzlich ein Busse nachzahle. Für manche kleine Betreiber war das der Ruin!
Was auch immer das ist, deine Meinung ist noch größerer Unfug. Der Bäcker (mal angenommen, er ist im echen SInne selbstständig) darf seine Preise völlig frei kalkulieren, das ist seine Angelegenheit. Er könnte sie im Minutentakt ändern, er könnte sie für jeden Kunden individuell neu kalkulieren. Nach Lust und Laune, solange er ein paar gesetzliche Richtlinien (wie Diskriminierung) beachtet. Auf diesen kalkulierten Endpreis wird dann die Steuer erhoben.
Kann er, wird er so natürlich nicht, denn da wäre noch die Konkurrenz. und der Kunde. Das begrenzt letztlich diesen Mechanismus.
Ulrich
wenn Du einen Coffee to go kaufst, dann erwirbst du käuflich eine bestimmte Menge Kaffee plus wegwerfbecher. Kaufst Du einen Kaffee zum Verzehr im Laden, dann erwirbnst du eine Menge Kaffee in Geschirr und das Recht, selbiges gespült zu bekommen, plus das Recht, dich im Laden aufzuhalten und hinzusetzen und zu erholen.
Setzt Du dich mit deinem Coffee to go (Kaffee zum Mitnehmen) in oder vor den Laden, nimmst Du eine Dienstleistung in Anspruch, die Du nicht bezahlt hast. Im Laden nimmst Du einem Kunden, der sich den teureren Kaffee hätte leisten wollen,. den Sitzplatz weg und damit dem Ladenbesitzer die Einnahme - vor dem Laden sitzend bist du von einem Penner nicht unbedingt zu unterscheiden, vergraulst also Kundschaft und Einnahmen.
Dann setzt das Hausrecht ein. Der Ladenbesitzer darf Dich verjgaen. UInd ja, Dein Umsatz ist ihm dabei wurscht, und die Mundpropaganda, die Du in Umlauf zu setzen versuchen könntest, ebenfalls.
Ich würde meinen Kaffee zu Hause trinken, bzw. in einem entsprechenden Behältnis weiter transportieren. Ich verstehe auch den to go-Aberwitz nicht. Ich selbst habe zu Hause meinen Morgenkaffee getrunken, bin Bus gefahren ohne zu verdursten und habe eine Stunde oder 2 Stunden später in der Kantine den zweiten Kaffee getrunken. Verstehe ich was nicht? Dieses to go geht mir auf den Wecker. Diese alberne Mode soll der Öffentlichkeit zeigen, dass ich rasend tüchtig bin, weil ich im Gehen meinen Kaffee trinke oder etwas esse und nebenbei die Welt rette oder mindestens meine zweite Million mache.
Was soll das? Also Probleme gibts…es gibt aber auch nette Kaffeemaschinen für jeden Geldbeutel und hier in diesem Land auch fließendes Wasser aus der Wand, außerdem Thermoskannen. Ist das nicht praktisch?
Auch für 8,50 Euro/Stunde kann die Verkäuferin dem Kunden vernünftig erklären, warum er den To-Go-Kaffee nicht sitzend trinken darf. Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus; nicht wahr?!
Außerdem schrieb ich nichts von „Urinieren“; bitte sorgfältiger lesen!
Achso, der werte @Neuner_Reiseservice ist ein sogenannter „Forenkläffer“, der im reellen Leben lieber den „Bückling“ macht!