Wie ist die Rechtslage bei "Kaffee to go"?

Hallo…
Auf dem weg zu meiner Arbeit fahre ich jeden morgen an einem Bäcker vorbei und das seit gut 1 1/2 Jahren. Dort hole ich mir mein Frühstück und einen „Kaffee to go“. Da ich mit Fahrrad fahre trinke ich natürlich erstmal meinen Kaffee. Dazu habe ich mich, wie die ganze Zeit schon im Außenbereich hingesetzt. Gestern wurde mir in einem unfreundlichem Umgangston gesagt ich solle mich nicht mehr hinsetzen und den Bereich mit meinem Kaffee verlassen.

Mit einem „Kaffee to go“ sich ins Lokal zu setzen mache ich nicht sondern draußen direkt neben meinen Fahrrad.
Heute wurde ich nochmals, recht unfreundliche, gebeten dies zu unterlassen sonst würde man mir keinen Kaffee mehr verkaufen.
Ich sehe es aber auch nicht ein mehr Geld für einen Kaffee in der Tasse zu zahlen bei dem ich aber weniger drin habe als bei einem „Kaffee to go“. Der Becher ist größer und auch mehr Kaffee drin und kostet 1€. Wenn ich jetzt einen Kaffee in der Tasse nehme zahle ich mehr und habe aber weniger drin darf mich damit aber hinsetzen.

Mich würde nun gerne mal die Rechtslage interessieren. Leider konnte ich dazu über Google nichts finden.

Danke für eure Hilfe…

Die ist recht einfach: Der Betreiber der Bäckerei hat das Hausrecht und bestimmt somit die Regeln. Wem das nicht passt der kann gegen ihn klagen.

alternativ kannst Du auch den Kaffee to go nehmen, Dich hinsetzen und der Bäckerei eine Miete dafür bezahlen, dass sie die Stühle und TIsche bereitstellt, apputzt und den Müll wegräumt.

bye
Rolf

Das er das Hausrecht hat ist mir bewusst.
Was mich interessiert ist die Rechtslage zum „Kaffee to go“.
Muss dazu sagen der Bäcker ist in einem großen EDEKA drin.

Du meinst, es müsste ein „Kaffee-to-go“ Gesetz geben? Wozu?
Wenn Du einen Kaffee zum mitnehmen kaufst, diesen aber dann im Sitzen trinkst, dann kann Dir das
der Bäcker untersagen. Dazu braucht es kein eigenes Gesetz sondern er setzt einfach sein Hausrecht durch.

In Italien ist es übrigens gang und gäbe, dass der Kaffee an der Bar weniger kostet als am Tisch, und der zum Mitnehmen noch weniger.

bye
Rolf

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Vermutlich gehört der Platz vor der Bäckerei nicht zum Geschäftsbereich des Bäckers - sprich diesen Platz hat er nicht gepachtet. Vom Verpächter aus hat er dann wohl die Auflage, diesen Platz frei zu halten.

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Der Kaffee to go wird mit nur 7% besteuert als einer zum da trinken. Aber wie weit geht diese Vorschrift. Nur auf den Laden, auch auf das Außengelände… darf ich Ihn draußen nur im stehen trinken???
Es geht mir hier nicht um das Hausrecht des Bäckers…

Wie gesagt trinke ich seit über 1 1/2 Jahren dort meinen Kaffee und bis her ohne Probleme.

Ob er es gepachtet hat oder nicht kann ich nicht sagen… es stehen jedenfalls 3 Tische mit Stühle draußen. Wenn ich morgens gegen 7 Uhr da meinen Kaffee trinke bin ich alleine und es hat bisher keinen gestört.

Ich würde mir einen kundenfreundlicheren Betrieb suchen, um meinen Kaffee to go in Ruhe nahebei/auf öffentlichen Grund (Parkbank usw.) zu trinken, der unfreundliche Betrieb soll sehen, wo er bleibt.

Hallo Daniel

diesen Unfug haben sich (wieder mal) die Politiker aus gedacht. Es liegt an der Steuergesetzgebung.
Siehe https://www.steuertipps.de/selbststaendig-freiberufler/umsatzsteuer/umsatzsteuer-skurril-heute-coffee-to-go
Gruß Michael

PS: Die abgesenkte Mehrwertsteuer sollte abgeschafft werden.

Die Besteuerung hat doch nichts damit zu tun, dass der Bäcker nun offensichtlich beschlossen hat, „to go“ Trinkern die Benutzung seiner Tische zu untersagen.

Suche das Gespräch mit der Geschäftsleitung, frage warum das so ist oder ob es sich ändern lässt und akzeptiere die Entscheidung. Mehr bleibt Dir nicht übrig.

Danke… mal eine vernünftige Antwort…

Wenn ich das richtig lese gilt also auch für Kaffee to go ein Steuersatz von 19% oder habe ich das falsch verstanden.

Die penetrante Einstellung kann ich nicht nachvollziehen.

Es gibt einen teuren Kaffee mit Keramiktasse, Bedienung, Stühlen, Tischen, vielleicht sogar so 'nem Minigebäck. Läd ein Zum verweilen, zu mehr und ist pittoresk für Passanten.

Und es gibt einen billigen „Koffee to go“, mit Plastikmüll, ohne Kultur, ohne Gebäck, ohne Tische und Stühle.

Die 7% sind da egal (siehe MC-Doof et. al).

Jede Pommesbude hat Bier oder Cola in großen Flaschen „nur zum Mitnehmen“, beim Kaffee steht es sogar im Namen (aber halt in Englisch).

Wenn der Betreiber die „pfiffige“ Idee des billigen Kaffees im teueren Ambiente nicht moniert, OK. Wenn er es moniert, dann sollte man doch akzeptieren, dass das man selbst überzogen hat.

Allerdings gibt es auch beim Kaffeekauf und Kaffeekonsum
Unterschiede bezüglich der Mehrwertsteuer. Kaufen Sie Kaffee im
Supermarkt, gilt der geminderte Mehrwertsteuersatz von 7 %. Das ändert sich allerdings schlagartig, wenn Sie Ihren Kaffee im
Coffeeshop, einer Bar oder einem Restaurant genießen. Dann zählt das
Gesamtpaket als Dienstleistung, die mit 19 % zu Buche schlägt.
Anzumerken ist hierbei, dass Sie den Kaffee wirklich dort verzehren.Anders ist es allerdings, wenn Sie den Kaffee mitnehmen, etwa einem
Coffee to go. Dieser kann mit 7 % Mehrwertsteuer berechnet werden.

Es ist wohl zusammengefasst so:
Der Bäcker gibt dir Kaffee zum verminderten Steuersatz ab. Dies setzt aber vorraus, dass du diesen mitnehmen musst. Dafür kann der Bäcker nichts sondern ist hirnloser Unfug von Politikern.

Wenn der „Außenbereich“ zur Bäckerei gehört, dann ist es wohl genau so, als ob du dich im Lokal hinsetzen würdest…
D.h. der Verkäufer hat wohl recht, ist aber natürlich nicht sehr kundenfreundlich in dem Moment…

Fällt mir gerade ein, hatte ich auch schon mal in einem Supermarkt, da haben wir an dem extra Backstand Kuchen gekauft, während ein Teil unserere Gruppe im Supermarkt einkaufte. Da mussten wir noch warten und wollten schon mal ein Stückchen vom Kuchen (zum Mitnehmen) essen und wurden auch von den Sitzen im „Bäckerbereich“ verwiesen.

Beatrix

Keramiktasse, Stühle und Tische ok aber es gibt da keine Bedienung oder sogar so 'nem Minigebäck.
Ich habe in der Tasse aber nachweislich weniger Kaffee drin als im To go Becher. Also warum sollte ich auf für mehr Geld einen kleineren Kaffee kaufen.

Wenn es nur am Steuersatz hängt ok…aber ich habe noch nie gehört das einer vom Finanzamt zum Bäcker geht und kontrolliert wie viele mit Ihrem Kaffee to go da sitzen…

Des weiteren wird der Kaffee ja nicht mal selber von denen zubereitet sondern durch eine Maschine die ich als Kunde selber bediene. Das einzige was die Mitarbeiter da machen ist das Geld kassieren…

Meine Güte, dann geh halt nicht mehr hin, wenn es Dir nicht passt. Du kannst da jetzt drauf rumreiten wie Du willst. Wenn der Bäcker Deinen Hintern da nicht haben will, dann will er ihn da nicht haben. Punkt!

Jeder Ladenbesitzer/-mieter kann sein Hausrecht ausüben und jedem Menschen das Betreten des Ladens untersagen. Man kann dann rechtlich dagegen vorgehen wenn man sich z.B. diskriminiert fühlt, aber grundsätzich ist das o.k. so. Ob es kundenfreundlich ist, steht auf einem völlig anderen Blatt.

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Die Konkurrenz ist oft auch nicht zimperlich, den Laden anzuzeigen, wenn da immer Leute mit coffe-to-go Bechern sitzen. Dann weist der Geschäftsführer sein Personal natürlich an, die Leute zu verscheuchen.

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Moin,

Das nennt sich Vertragsfreiheit. Dir wird ein Kaffee to go angeboten oder einer am Tisch. Die eigenwilligen steuerlichen Dinge sind aus meiner Sicht suboptimal nachvollziehbar, aber momentan sind sie so.

Das darfst du, aber der Verkäufer braucht das auch nicht einzusehen, dieser bietet nämlich einfach so an. Vergiss bitte auch nicht, dass solche Außenflächen oft zusätzliche Pacht oder Miete verursachen, wo auch immer sie sind. Denn sie gehören ja nicht zum eigentlichen Verkaufsraum. Sind sie im öffentlichen Raum, dann hält jede Kommune die Hand auf. Was das alles beinhaltet, kannst du dort https://www.ihk-berlin.de/blob/bihk24/Service-und-Beratung/recht_und_steuern/gewerberecht/Download/2265308/638a2e75241e361f1b07795e173a214d/Merkblatt_Sondernutzungserlaubnis-data.pdf nachlesen. Jeder Gemüsestand vor deinem Geschäft muss bezahlt werden, wie auch Tische etc. Selbst wenn der Bäcker innerhalb eines Gebäudes ist, wird meist Miete für solche Sondernutzung von Fluren etc. erhoben, wenn sie nicht gleich vorab im Mietvertrag festgehalten wurde.

Die Stadt Nürnberg als Beispiel (https://www.nuernberg.de/imperia/md/stadtrecht/dokumente/2/230/230_711a1.pdf) nimmt für Tisch- und Stuhlaufstellung pro qm pro Saison für die Straßengruppe 3 (die teuerste) 23 Euro. Nur fürs Aufstellen. Die darfst du auch jeden Tag putzen, absichern und evtl. immer wieder neu aufbauen. Auch diese Kosten muss ein Kunde wieder einbringen, indem er mehr bezahlt als der, der diesen Service nicht nutzt.

Sorry, für eine solche Denke habe ich überhaupt kein Verständnis. Mach dir gefälligst deinen Kaffee selber, wenn du nicht bereit bist, die Kosten der Mitarbeiter etc. zu bezahlen. Die Maschine kostet Abnutzung/Wartung/Energie, der Mitarbeiter möchte vielleicht auch Lohn (die sind eh schon gering genug), die Ladenmiete soll bezahlt werden, das Mobiliar (das man nicht bei IKEA kaufen sollte) und noch einige Kleinigkeiten mehr. Tassen müssen gespült werden und es gibt noch Hygiene Vorschriften. Speziell Milch warm/kalt ist ein übler Kandidat.
Wenn die Mitarbeiter unfreundlich sind, kann es sein, dass auch die mal einen schlechten Tag haben (nicht gut, kommt aber bei jedem von uns vor) oder es waren schon 50 Kunden deiner Sorte vorher da.

Weil das Produkt „Kaffee am Tisch“ anders kalkuliert werden muss als das Produkt „to go“. Ob die geschickt ist, ist eine andere Sache. Aber, wie gesagt, wenn du nur auf das Produkt „heißer Kaffee“ abzielst, dann mach ihn dir selber. Das ist die meist billigste Version. Nimm eine Thermosflasche (ist zudem noch umweltverträglicher, weil Mehrweg) und fertig. Dann brauchst du auch nicht mehr über eine solche Preisgestaltung, die du offensichtlich nicht verstehst, zu jammern.

So, diese 2 Cents mussten jetzt mal raus.

Ulrich

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