Hallo Ihr Wisssenden!
Der Fall: Wir haben eine 3 Zimmer Wohnung und möchten 1 Zimmer untervermieten (es entstehen keine höheren Nebenkosten).
Die Fragen:
- Muss UNSER Vermieter davon unterrichtet werden?
- Wie lange ist die Kündigungsfrist von UNS an den UNTERMIETER?
- Kann man eine Kündigungstfrist von z.B. 1 Woche ausmachen [rechtswirksam]? (evtl. Zeitmietvertrag etc.)
Also sodass ich auf jeden Fall innerhalb kürzester Zeit kündingen kann.
Ich hoffe auf Eure schnelle Hilfe!
Danke und liebe Grüße
Juliette
Ja, müssen Sie. Steht normarlerweise auch im Mietvertrag. Falls Ihr Vermieter nicht damit einverstanden ist, müssen Sie sofort kündigen. Wie hoch hier die Kündigungsfrist ist, weiß ich leider nicht. Ich denke, Sie haben bestimmt einen Vertrag mit dem Untermieter gemacht.
Herta Bassauer
Vielen Dank für die rasche Antwort!
Ich habe noch keinen Vertrag gemacht. Deswegen die Frage was erlaubt ist bevor ich etwas aufsetze was nichtig ist.
Sonnige Grüße
Juliette
Ja, und er muß zustimmen, sonst geht es nicht.
Da gibt es keine gesetzlichen Fristen, wenn nur ein Zimmer vermietet wird und keine ganze Wohneinheit. Könnt ihr also frei aushandeln.
Ja, kann man, beides, aber ich würde entweder-oder sagen.
Also entweder z.B. für einen oder zwei Monate untervermieten oder unbegrenzt mit 1-2wöchiger Kündigungsfrist.
Man muß auch fair bleiben: der Untermieter muß ja Gelegenheit kriegen, sich ggf. etwas anderes zu suchen.
Sonst zieht er nicht aus, und ihr müßt ihn rausklagen.
Oder ihr habt ständig wechselnde Untermieter, weil ein potentieller Mitbewohner bei euch keinerlei Planungssicherheit hat und sich eben mittelfristig doch anderweitig orientiert.
Noch ein Tipp: Stellt einen Untermietvertrag auf, der alle Details beinhaltet, auch z.B. wer wann was aufräumen muß, ob und in welchem Umfang es gemeinsame Dinge wie Kaffee oder Putzmittel gibt und wem welche Ecke im Flur oder im Kühlschrank gehört. In WGs gibt es erfahrungsgemäß meist Streit um Gemeinschaftsräume, Hausarbeit und Haushaltsgeld.
Gern geschehen.
Übrigens, für langjährige Untermieter gibt es faktisch
eine Art Kündigungsschutz, aber das kommt bei euch ja wohl
nicht so zum Tragen.
Der Run auf WG-Zimmer setzt immer kurz vor Semesterbeginn
ein, die Lage entspannt sich wieder nach etwa 2-3
Monaten… dann wird es auch einfacher mit dem Ausziehen
des Mitbewohners. Mein Rat: Vermietet das Zimmer befristet
bis Ende November oder Ende Dezember, dann seht weiter, ob
ihr den Vertrag nochmal verlängert.
Danke für den Tipp!
Es geht aber eher um Freunde die momentan eine Übergangslösung suchen…
Ich wünsche noch einen schönen Abend!
Juliette
Kann dir auf diese ganz spezielle Frage leider keine Antwort geben.
Gruß
Cash
Hallo Juliette, auf jeden Fall den Vermieter über geplante Untervermietung unterrichten,
Zeitraumdauer der Untervermietung ist Verhandlungssache u. liegt in Eurem Ermessen.
Gruß Dammann