Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine blöde Situation - wie das Leben so spielt. Ich habe einen Schaden an meinem Pkw (Heck) - vermutlich selbst zugefügt. Schadenhöhe ca. 1500 €.
Würde ich den Schaden über meine Versicherung regulieren, würde dies eine Rückstufung bedeuten (derzeit SF15).
Nun ist aber diese Woche noch ein weiterer Schaden (Seite) hinzugekommen, allerdings videoüberwacht von einem „Parkrempler“, der sich dann aus dem Staub gemacht hat. Kennzeichen nicht lesbar - Ermittlungen laufen allerdings noch. Meine Versicherung reguliert den Schaden und dies führt, sofern Täter nicht gefunden wird, zu einer Rückstufung.
Frage: Wie wirkt es sich nun auf die Rückstufung aus, wenn beide unabhängigen Schäden regulieren lasse. Rutsche ich dann „doppelt“ runter oder nur „einfach“? Ich hoffe meine Problematik ist klar - antworte aber gerne noch auf Fragen / Unklarheiten.
Vielen Dank für eine Antwort und schon jetzt ein schönes Wochenende.
Gruß Phillip
Hallo Phillip,
in der Regel ist es bei jedem Versicherer gleich, es entscheidet die Anzahl der Schäden. Wenn einer am Heck und einer an der Seite ist, dann ist auch schwer ein Zusammenhang herstelltbar, von daher 2 Schäden.
Jeder Versicherer hat auch eine sog. Rückstufungstabelle, aus der man ablesen kann:
-
Rückstufung nach 1 Schaden
-
Rückstufung nach 2 Schäden
usw. usw.
Das könnte also sehr ärgerlich werden im nächsten Jahr bzw. den nächsten Jahren!
Gruß
Alex Haid
Hallo Phillip,
ganz einfache Sache: f. d. Rückstufung nach Schaden / Schäden gibts in jedem Kfz-Vertrag bei jedem Versicherer eine Tabelle, in der exakt geschrieben steht, nach wieviel Schäden man in welche SF-Klasse zurück gestuft wird.
Einfach nachschauen.
VG Jens
www.jens-sternberg.de
Lieber Phillip,
ja, die Problematik ist klar. Dafür gibt es in den Bedingungen eine Rückstufungstabelle. Bei 2 Schäden in einem werden Sie von SF15 irgendwo zwischen SF1 und SF3 landen im nächsten Jahr. Das heißt, die Prämie für die Kasko wird sich wohl mehr als verdoppeln. Wäre natürlich für Sie angenehmer, das ganze wie „einen“ Schaden zu behandeln. Das ist aber wohl nicht möglich.
Hallo Phillip!
Da jedes Schadenereignis für sich bewertet wird, kommst Du leider nicht um eine zweifache Rückstufung herum.
Schönen Gruß
Bernd
Hallo,
es sind 2 verschiedene Schäden, also wird 2x der Selbstbehalt fällig und für 2 Schäden zurückgestuft (siehe Rückstufungstabelle).
Grüße, M
Hallo Phillip,
Deine Problematik, wie auch die daraus resultierenden Folgen sind klar!
Es sind zwei Schäden, die auch zu zwei Rückstufungen führen werden, sofern der flüchtige Fahrer nicht ermittelt werden kann. Leider.
Trotzdem würde ich an Deiner Stelle mit der Versicherung bzw. Deinem Versicherungsmakler sprechen um ausrechnen zu lassen bis zu welch einer Höhe es sich evtl. lohnen würde einen Schaden selbst zu bezahlen. Schließlich wirst Du in Deiner Vollkasko ja einen Selbstbehalt von mindestens 300 Euro je Schadensfall vereinbart haben, die kommen auf dann auf jeden Fall auf Dich zu.
Die Rückstufung in der Vollkasko sieht folgendermaßen aus:
- Schaden von SF 15 Rückstufung in SF 9 (50%)
- Schaden von SF 9 Rückstufung in SF 5 (65 %)
Mein Schadenrechner sagt mir dass eine Eigenzahlung des Schadens empfehlenswert ist bis zu einer Höhe bei dem
- Schaden bis maximal 1.137 Euro, bei dem
- Schaden bis maximal 1.415 Euro.
Die vorgenannten Beträge können auf die einzelnen Gesellschaften bezogen natürlich geringfügig abweichen.
Die genauen Beträge kann Dir die Versicherung / Makler bereits am Telefon nennen. Aber bitte Vorsicht, wenn die Kaskoversicherung erst einmal gezahlt hat, dann kannst Du den Rabatt nicht mehr – wie in der Haftpflicht üblich – zurückkaufen indem Du meinst, den Schaden vielleicht am Jahresende, aus eigener Tasche zu bezahlen.
Ich hoffe dass meine Auskunft ein wenig Licht in die Geschichte gebracht hat.
Also viel Glück und auch ein schönes Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Heydeck
Heydeck & Partner
- Jutta Heydeck, Horst Heydeck -
Hellegrund 28
31195 Lamspringe - Niedersachsen -
Tel.: 05183 - 2187
Fax: 05183 - 5463
E-Mail: [email protected]
www.versicherungen-check-24.de
Versicherungsmakler mit Erlaubnispflicht nach § 34 d Abs. 1 GewO
Zuständige Aufsichtsbehörde:
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Schiffgraben 49, 30175 Hannover
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Schlichtungsstellen.
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Für die private Kranken- und Pflegeversicherung:
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Kronenstr. 13, 10117 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de
Hallo, es lag nicht in meiner Absicht die beiden SChäden wie einen Schaden zu behandeln oder aussehen zu lassen. Das wäre Betrug. Ich wollte nur wissen, wie das versicherungstechnisch gehandhabt wird. Danke für die Antwort.
Hallo, es lag nicht in meiner Absicht die beiden SChäden wie einen Schaden zu behandeln oder aussehen zu lassen. Das wäre Betrug. Ich wollte nur wissen, wie das versicherungstechnisch gehandhabt wird. Danke für die Antwort…
Hallo Phillip,
war auch nicht meine Absicht, das zu unterstellen.
Vielleicht falsch rüber gekommen?!
Toi toi und Gruß nochmal.
Alex Haid
Hallo, es lag nicht in meiner Absicht die beiden SChäden wie
einen Schaden zu behandeln oder aussehen zu lassen. Das wäre
Betrug. Ich wollte nur wissen, wie das versicherungstechnisch
gehandhabt wird. Danke für die Antwort.
Hallo Phillip,
zwei Schäden bedeutet auch zweimal runter rutschen. In welche SF Klasse du dann rutscht hängt vom einzelnen Versicherer ab.
LG
Stephan
Hallo,
doppelt - leider…
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
_________________________
SIGNAL IDUNA Gruppe
Hauptagentur Thomas Wolter
Anna-Seghers-Str. 125
28279 Bremen
Postanschrift:
SIGNAL IDUNA Hauptagentur
Postfach 61 01 09
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Telefon: 04 21 - 4 36 63 -43
Telefax: 04 21 - 4 36 63 -44
Mobil D1: 01 71 - 6 81 59 38
www.thomas-wolter.eu
[email protected]
Öffnungszeiten nach Vereinbarung
Registrierungsnummer D-T9YL-TXO5O-33
Hallo,
wenn Sie beiden Schäden über Ihre Versicherung
regulieren lassen wird die Rückstufung anhand 2
eingereichter Schäden vorgenommen. Schauen Sie dazu in
die Bedingungen. Dort steht wie die Rückstufung
erfolgt. Wenn derjenige gefunden wird und dessen Versicherung in Regress genommen werden kann, wird
Ihnen vermutlich nur ein Schaden angerechnet. Hier
würde ich Sie bitten einfach mal mit Ihrer Versicherung
zu telefonieren.
Gruß Andreas Körner
Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine blöde Situation - wie das Leben so
spielt. Ich
habe einen Schaden an meinem Pkw (Heck) - vermutlich
selbst
zugefügt. Schadenhöhe ca. 1500 €.
Würde ich den Schaden über meine Versicherung
regulieren,
würde dies eine Rückstufung bedeuten (derzeit SF15).
Nun ist aber diese Woche noch ein weiterer Schaden
(Seite)
hinzugekommen, allerdings videoüberwacht von einem
„Parkrempler“, der sich dann aus dem Staub gemacht
hat.
Kennzeichen nicht lesbar - Ermittlungen laufen
allerdings
noch. Meine Versicherung reguliert den Schaden und
dies führt,
sofern Täter nicht gefunden wird, zu einer
Rückstufung.
Frage: Wie wirkt es sich nun auf die Rückstufung aus,
wenn
beide unabhängigen Schäden regulieren lasse. Rutsche
ich dann
„doppelt“ runter oder nur „einfach“? Ich hoffe meine
Problematik ist klar - antworte aber gerne noch auf
Fragen /
Unklarheiten.
Vielen Dank für eine Antwort und schon jetzt ein
schönes
Wochenende.
Gruß Phillip
Guten Morgen,
das ist Verhandlungssache mit der Versicherung. Ich würde nett fragen, ob es okay ist, dass Sie nur einmal zurückgestuft werden. Wenn Sie immer pünktlich die Beiträge gezahlt haben, dann haben Sie wohl gute Aussichten. Ich würde auch einen Rabattretter in Zukunft in Ihren Tarif mit einbuchen, dann haben Sie einen Unfall frei im Jahr. MfG Matthias Schulz