Wie ist die Schuld in diesem Autounfall verteilt?

Hallo!
Auf auf einem Privatgelaende parkten laengs nebeneinander zwei Autos, wobei beide ausparken wollten. Beide Fahrer wussten voneinander, da sie sich kannten und in ihre Autos gleichzeitig einsteigen. Nun aber parkt der links Stehende (das erste) rueckwaerts nach rechts aus, also quer zum rechten (zweiten) Auto, da dieses laenger zum Starten brauchte. Als es aber nun quer zum noch parkenden Auto stand, gerade hielt, um den Vorwaertsgang einzulegen, fuhr das zweite Auto rueckwaerts in seine rechte Seite, was aber nur beim ersten Autoeinen aeusseren Schaden verursachte.
Dabei gilt folgendes: Das zuerst ausparkende Auto hatte geblinkt. Nach Aussage des Fahrers des zweiten Autos hat dieser im Rueckspiegel das Auto als Hinderniss nicht gesehen und sich kurz zuvor, bevor also das erste Auto ausparkte, via Rueckblick (ohne Spiegel) versichert, dass kein Hinderniss hinter ihm ist. Das erste Auto war ungefaehr im Abstand von 2 bis 3 Metern vom zweiten entfernt, bevor das zweite rueckwaehrts losfuhr. Das erste Auto war ein Kleinwagen, das zweite ein 9-Mann-Bus. Beide Autos fuhren in betreffs des Parkens in angemessener Geschwindigkeit.

Wer treagt nun welche Schuld betreffs des Schadenersatzes?

Vielen Dank!

Das können nur die invovierten Versicherungsgesellschaften oder ein Richter mit absoluter Sicherheit sagen.

Ja, natuerlich. Deshalb wuerde ich mich vorerst mit entsprechenden Verweisen zur Rechtssprechung und zu Prinzipien fuer die Schuldfestellung fuer diesen Fall zufriedengeben.

Da das zweite Auto wohl schon aus der Parklücke raus war und stand (deiner Schilderung nach) wird denjenige, der die besondere Vorsicht beim rückwärtsfahren missachtet hat (sonst wäre er nicht in das stehende Fahrzeug gefahren) wohl der sein, der den Grossteil des Schadenszu tragen hat.

Hi,

wenn ich es richtig verstanden habe.

A+B gehen zum Auto.
A fährt aus seiner Parklücke und steht hinter B
B fährt rückwärts und fährt A in die Seite.

Darf A aus der Lücke fahren, denke doch wenn alles frei ist, es war frei.
Darf B aus der Lücke fahren, ja, wenn alles frei ist, nein wenn es nicht frei ist, es war nicht frei.

Es gilt natürlich auf einem Parkplatz die gegenseitige Rücksichtsname, die würde greifen wenn der A an B vorbeigefahren wäre, obwohl erkennbar war das B schon fährt. Selbst da würde B die Hauptschuld von etwa 70% bekommen. Wer rückwärts fährt muss es besonders vorsichtig machen.

TBNR: 109649
Sie ließen beim Rückwärtsfahren die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall.

A - 2 Punkte 100,00€

§ 9 Abs. 5, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 44 BKat;
§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

Kann aber auch anders bewertet werden mit 30 oder 35€

Mal kurz umschauen ist zu wenig, und wenn es unklar ist, muss man sich noch langsamer aus der Parklücke tasten, notfalls ausweisen lassen . Ein dahinter stehendes Fahrzeug übersehen ist Fahrlässigkeit.

Der Versicherung melden, die wird sich darum kümmern.

Q-Gruß

Das zweite Auto ist schuld. Die Aussage des Fahrers, er habe sich vor dem Ausparken vergewissert, das hinter ihm nichts war, befreit ihn nicht davon auch w ä h r e n d des Ausparkens zu schauen, ob der Weg frei ist. Verkehrssituationen können sich in Bruchteilen von Sekunden ändern.