Wie ist diese Abfallsatzung auszulegen?

Hallo,

ich hätte mal eine Frage zur Abfallsatzung des Landkreises Südwestpfalz. Hier sollen Hausgewerbetreibende zusätzlich zu den regulären Müllgebühren mind. für eine weitere fiktive Person (Kleingewerbe) zahlen. Begründet wird dies mit § 16 Abs. 3 und 6 der Satzung.

Abs. 3: „Für die Berechnung des Behältervolumens auf dem Grundstück werden die Haushalte und die Zahl der Haushaltsmitglieder […] zu Grunde gelegt.“ Sowseit ist alles eindeutig.

Abs. 6: „Bei Grundstücken, die sowohl Wohnzwecken als auch unternehmerischen Zwecken (gewerbliche Nutzung) dienen und die ausschließlich von Unternehmen ohne eigene Beschäftigte genutzt werden, wird zur Bemessung des vorzuhaltenden Mindestvolumens 1 Person in Ansatz gebracht, sofern die gewerbliche Nutzung in den Wohnräumen stattfindet. […]“

Meiner Meinung nach ist somit für ein Kleingewerbe im eigenen 1-Personen- Haushalt, sofern nachweislich die reguläre Tonne vollkommen ausreicht, keine weitere Tonne bzw. ein größeres Tonnenvolumen erfolderlich, da nach Abs. 6 für den Haushalt inkl. Gewerbe nur ein Behältervolumen für 1 Person zu veranschlagen ist. Die Verwaltung fügt jedoch zu dem nach Abs. 3 berechneten Volumen eine weitere Person (Kleingewwerbe) nach Abs. 6 hinzu.

Hier würde mich mal interessieren, was die Juristen dazu sagen.

Vielen Dank im voraus
Feivel

Einfach mal scharf nachdenken! Was soll durch diesen Passus erreicht werden, und durch welche Lesart kann dies nur erreicht werden? Und was wäre die Konsequenz bei anderer Lesart?

Natürlich soll hier ein zusätzliches Mindestvolumen geschaffen werden, weil man davon ausgeht, dass die unternehmerische Nutzung eigenen Müll zusätzlich zur privaten Nutzung generiert. Da ich selbst von so einer Regelung betroffen bin, habe ich durchaus Verständnis dafür, dass dies in der Realität im Einzelfall anders aussehen kann, als Grundsatz von der Hand zu weisen ist dies jedoch nicht.

Und wenn Du es jetzt mal in deinem Sinne liest, und dabei statt der Einzelperson die sechsköpfige Familie auf dem auch gewerblich genutzten Grundstück wohnen lässt, wird spätestens klar, dass diese Lesart Unfug ist. Denn dann würde die sechsköpfige Familie aufgrund der gewerblichen Nutzung jetzt nur noch für einen zahlen müssen, käme also aufgrund der auch gewerblichen Nutzung jetzt deutlich besser weg, als bei rein privater Nutzung.

Vielleicht würde es so klarer.

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