ich habe in den AGB’s eines Unternehmens bzgl. der Kündigungsfrist folgende Infos gefunden:
Der Vertrag kann jederzeit von beiden Vertragsparteien zum nächsten Monat gekündigt werden. Etwaige im Voraus bezahlte Leistungsentgelte werden bei einer Kündigung nicht erstattet. Die Kündigung kann schriftlich per E-Mail / Post oder elektronisch über den Kundenbereich erfolgen.
Wenn der Abrechnungszeitraum / die Laufzeit immer bis zum 15. eines Monats ist… Bis wann muss die Kündigung beim Unternehmen sein um bspw. zum 15.01. zu kündigen?
zunächst Achtung: Beide Seiten können Kündigen, d.h. auch die Versicherungsgesellschaft bzw. der s.g. Versicherer, nicht nur Du!!!
Meines Erachtens ist in Bezug auf den von Dir aufgezeigten Text, wenn das wirklich alles ist, so zu verstehen, dass Du zu jeder Zeit zum nächsten Monat kündigen kannst. D.h. wenn Du am 30.09 fristlos kündigst, ist ab 01.10 eben Schluss. Wenn Du ab dem 02.10 kündigst, ist dann eben ab dem 01.11 Schluss. Achtung: Du müsstest dann für den Oktober noch komplett bezahlen.
Aber was ist das für ein Unternehmen, das scheint mir nahezu unseriös zu sein… Klingt nach: Ein Problem und Du bist draußen!