Hallo,
bei meiner Frage geht es um folgendes:
Mein Steuerberater verfasste für mich ein Schreiben, welches ich für einen Rechtsstreit benötigte.
In dem Schreiben steht folgender Satz:
„Für Ihre Eltern, insbesondere Ihre Mutter stand es seinerzeit, bei voller Geschäftsfähigkeit außer Zweifel, gegenüber ihrem Sohn einen Pflichtteilsanspruch geltend zu machen“.
Wie ist das zu verstehen? Soll das heißen, dass die Mutter beabsichtigte gegenüber ihrem Sohn einen Pflichtteilsanspruch geltend zu machen, oder nicht geltend zu machen?
Mit freundlichen Grüßen
Kai
Holla.
„Für Ihre Eltern, insbesondere Ihre Mutter stand es
seinerzeit, bei voller Geschäftsfähigkeit außer Zweifel,
gegenüber ihrem Sohn einen Pflichtteilsanspruch geltend zu
machen“.
geltend zu machen, oder nicht geltend zu machen?
Ja, genau so 
„Außer Zweifel steht, dass bla und blubb …“ bedeutet, dass „bla und blubb“ zutrifft. Die obengenannte Frau Mutter beabsichtigte also, den Anspruch geltend zu machen. Die Kommasetzung lässt allerdings Zweifel an den Deutschkenntnissen des Verfassers zu …
Gruß Eillicht zu Vensre
Hallo Eillicht zu Vensre,
ich danke dir vielmals für deine freundliche Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Kai