Wie ist dieses Arbeitszeugnis zu verstehen?

Hallo Leute,
ich habe ein Arbeitszeugnis erhalten, allerdings kaum Erfahrungen in diesem Bereich. Gerne würde ich wissen, ob es sich um ein gutes oder schlechtes Arbeitszeugnis handelt. Ich wäre für jede Hilfe von Euch sehr dankbar.

Also, hier das Zeugnis:

Herr…, geb. am … in … trat am 01.Dezember 2011 in unser Unternehmen ein.

In unsere Zentrale in … war Herr … in der Abteilung … als Sachbearbeiter tätig. (Dann kommen drei Sätze, was meine Tätigkeiten im Einzelnen waren, aber das möchte ich hier nicht gerne preisgeben)

Herr … arbeitete zügig und erledigte seine Aufgaben termingerecht.Dabei setzte er seine Fachkenntnisse sicher und zielgerichtet in der Praxis ein. Im telefonischen Kundenkontakt agierte er freundlich und beachtete die Service-Qualitäts-Standards. Die zur Verfügung stehenden technischen Hilfsmittel nuzte er sicher und effizient.

Sein Verhalten gegenüber Kunden, Vorgesetzten und Kollegen war einwandfrei.

Das Beschäftigungsverhältnis endet mit dem 31.10.2011. Wir danken Herrn … für die Mitarbeit und wünschen ihm persönlich und beruflich alles Gute.

Ok, das wars. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Hallo,

Sein Verhalten gegenüber Kunden, Vorgesetzten und Kollegen war
einwandfrei.

hier fehlt ein „…stets…“

Gruss Angus

Gar nicht!
Hallo,

Beginn- und Ende-Datum ergeben keinen Sinn:

Herr…, geb. am … in … trat am 01.Dezember 2011 in unser

Das Beschäftigungsverhältnis endet mit dem 31.10.2011. Wir

Niemand weiß daher, ob die Dauer 4 Wochen oder 4 Jahre war.

Ein Beschäftigungsverhältnis „endet“ nie einfach nur so.
Entweder hat eine der beiden Vertragsparteien gekündigt oder es war von vornherein befristet oder beide Parteien haben sich geeinigt.
Das Zutreffende hat im Zeugnis drinzustehen.
Der Satz:

Das Beschäftigungsverhältnis endet mit dem 31.10.2011.

gibt jede Menge Anlaß zur Spekulation.

Gruß G

Hallo,

Sein Verhalten gegenüber Kunden, Vorgesetzten und Kollegen war
einwandfrei.

hier fehlt ein „…stets…“

woher weißt Du, daß es fehlt?
Vielleicht wurde es absichtlich weggelassen?

Gruß G

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Hallo,

Ein Beschäftigungsverhältnis „endet“ nie einfach nur so.
Entweder hat eine der beiden Vertragsparteien gekündigt oder
es war von vornherein befristet oder beide Parteien haben sich
geeinigt.
Das Zutreffende hat im Zeugnis drinzustehen.

Nein, hat es nicht. Darf es in bestimmten Fällen auch gar nicht!
In anderen Fällen wiederum kann der der AN evtl verlangen dass es im Zeugnis steht. So pauschal wie du das darstellst, stimmt es jedenfalls nicht.

Gruß
Wawi

Ist dir aufgefallen, dass du angeblich am 01.12.2011 angefangen hast aber bereits einen Monate vorher am 31.10.2011 entlassen wurdest?

nun ja …

Herr…, geb. am … in … trat am 01.Dezember 2011 in unser
Unternehmen ein.

In unsere Zentrale in … war Herr … in der Abteilung …
als Sachbearbeiter tätig. (Dann kommen drei Sätze, was meine
Tätigkeiten im Einzelnen waren, aber das möchte ich hier nicht
gerne preisgeben)

Dir ist sicher klar, dass man ein Arbeitszeugnis nur dann vernünftig abschließend beurteilen kann, wenn man es vollständig kennt. Allerdings glaube ich ehrlich gesagt nicht, dass der Eindruck, den diese Auszüge vermitteln, ein wesentlich besserer wäre, wenn man den Rest kennen würde. Der Eindruck ist nämlich, nun ja, sieh selbst:

Herr … arbeitete zügig und erledigte seine Aufgaben
termingerecht.Dabei setzte er seine Fachkenntnisse sicher und
zielgerichtet in der Praxis ein. Im telefonischen
Kundenkontakt agierte er freundlich und beachtete die
Service-Qualitäts-Standards. Die zur Verfügung stehenden
technischen Hilfsmittel nuzte er sicher und effizient.
Sein Verhalten gegenüber Kunden, Vorgesetzten und Kollegen war
einwandfrei.

  • Es fehlt jegliche klare (und vor allem: positive) Aussage über die Qualität der Arbeitsergebnisse und ihre Brauchbarkeit und Bedeutung für den Erfolg des Unternehmens. Die Gründe, die mir einfallen, weshalb das womöglich so sein könnte, sind ganz überwiegend keine günstigen: Hat der AN gar keine Ergebnisse erzielt? Waren sie so trivial, dass sie nicht erwähnenswert sind? Oder hat er am Ende nur Unbrauchbares abgeliefert?

  • Die verbleibenden Hinweise auf seine Arbeitsweise sind eher trivial und deuten darauf hin, dass der AN in jeder Hinsicht bestenfalls das notwendige Minimum abgeliefert hat, z.B.:

Herr … arbeitete zügig und erledigte seine Aufgaben
termingerecht.

-> Er hat seine Jobs im vorgegebenen zeitlichen Soll abgearbeitet. Wenn man über seine Arbeitsergebnisse nicht mehr sagen kann als das, dann ist das verdammt wenig.

Dabei setzte er seine Fachkenntnisse sicher und
zielgerichtet in der Praxis ein

-> Von dem, was er wußte, hat er Gebrauch gemacht. Da über dieses Fachwissen nichts weiter hervorgehoben wird, muß man wohl davon ausgehen, dass das nicht viel gewesen ist. Das Zeugnis sagt auch nicht, dass er sich nennenswert weiterentwickelt hätte.

Im telefonischen Kundenkontakt […]. Die zur Verfügung stehenden
technischen Hilfsmittel nuzte er sicher und effizient.

-> Er kann das Telefon bedienen.

Im […] Kundenkontakt agierte er freundlich und beachtete die
Service-Qualitäts-Standards.

-> Er hat nichts abgeliefert, was über das absolute Minimum hinausginge.

Und außerdem nirgendwo ein „stets“. Das wenige, was das Zeugnis beschreibt, hat der AN also noch nicht einmal nachhaltig abgeliefert.

  • Es fehlt im übrigen die übliche Gesamtbeurteilung („Die ihm übertragenen Aufgaben erledigte er …“).

Das Beschäftigungsverhältnis endet mit dem 31.10.2011.

Das ist zwar sachlich nicht falsch, gibt aber Anlaß zu Spekulationen über den Grund für die Beendigung. Und da man Beendigungsgründe, die dem AN nicht schaden, durchaus offen anspricht (z.B. „… verläßt uns auf eigenen Wunsch …“), muß man wohl vermuten, dass in diesem Fall die Ursache der Beendigung beim AN liegt, er vielleicht sogar gefeuert worden ist.

Wir
danken Herrn … für die Mitarbeit und wünschen ihm persönlich
und beruflich alles Gute.

Kein „weiterhin viel Erfolg“? Wie gesagt, die Arbeitsergebnisse …

Sorry, wenn die Bruchstücke bei mir keinen besseren Eindruck hinterlassen haben. Aber vielleicht sehen die anderen das ja anderes - oder vielleicht stehen die Highlights gerade in den Lücken, die Du im Zeugnistext gelassen hast.

6, setzen
Hallöchen,

es stimmt zwar, dank der fehlenden Tätigkeitsbeschreibung ist keine abschließende Beurteilung möglich.

Aber wie schon von anderer Stelle gesagt wurde, wenn das Sonstige so alles komplett ist dann ist es „Glattes 6er Zeugnis, weil’s keine 7 gibt“.
Übrigens kann die Datumsangabe nicht stimmen - sonst wäre das ein Rausschmiss vor Arbeitsbeginn :wink:

Wenn ein Unternehmen schon von „Service Qualitäts Standards“ spricht, haben sie mit Sicherheit auch HR Standards und entsprechend Ahnung von Zeugnissen. Was darauf schließen lässt, dass AN sich schon massiv etwas zuschulden haben kommen lassen müsste, um so ein Zeugnis arbeitsrechtlich unanfechtbar zu machen.

Entsprechend: Ab zum Fachanwalt!

Gruß,
Michael

Hallo,

Ein Beschäftigungsverhältnis „endet“ nie einfach nur so.
Entweder hat eine der beiden Vertragsparteien gekündigt oder
es war von vornherein befristet oder beide Parteien haben sich
geeinigt.
Das Zutreffende hat im Zeugnis drinzustehen.

Nein, hat es nicht. Darf es in bestimmten Fällen auch gar
nicht!
In anderen Fällen wiederum kann der der AN evtl verlangen dass
es im Zeugnis steht. So pauschal wie du das darstellst, stimmt
es jedenfalls nicht.

Eine von den drei Möglichkeiten der Vertragsbeendigung trifft immer zu, das ist nunmal Fakt.
Wie das jeweils formuliert wird (besonders bei AG-seitiger Kündigung oder Aufhebung), ist ein ganz anderes Thema.

Bei Bewerber-Überhang sind vorhandene Aussagen im Zeugnis-Text im Vorteil gegenüber dem „Nichts“.
Kein Personaler hat Zeit und Lust, Rätselraten zu veranstalten. Im ungünstigen Fall landet die Bewerbung gleich in der P-Ablage.

Aber immer wieder schön zu lesen, wie richtige Ansätze von anderen Usern torpediert werden.
Das wiegt den Fragesteller in falscher Sicherheit und er wundert sich, daß seine Bewerbungen erfolglos bleiben.

Gruß G

Hallo

nur ganz kurz:

Aber immer wieder schön zu lesen, wie richtige Ansätze von
anderen Usern torpediert werden.

Das hat nichts mit torpedieren zu tun.
du schreibst:

Das Zutreffende hat im Zeugnis drinzustehen.

Und das ist so pauschal definitiv falsch!
Aber immer wieder schön zu lesen, wie falsche Ansätze trotz Widerlegung gebetsmühlenartig wiederholt werden.

Gruß
Wawi

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