Wie ist eigennutzung definiert

hallo,
habe mir letztes jahr im juli eine immobilie gekauft und mich sofort auf die dortige adresse angemeldet. jedoch habe ich in dieser zeit noch sher oft bei meinen eltern gewohnt, als ich jetzt den strom abgelesen habe, glaubte mein stromanbieter meinen verbrauch nitcht.
Meine frage ist nun, wie definiert man eigennutzung? würde die immobilie nach dem die 2 jahre abgelaufen sind wieder verkaufen. (d.h. nächstes jahr im august).
wie sehr wird nachgeprüft ob ich tatsächlich täglich dort gewohnt habe oder ist es auch ok wenn ichnur meine anschrift dort habe und vll einmal in der woche dort geschlafen habe.

vielen dank und mfg

Lieber truxes,
Bin leider kein rechtsanwalt.
Aber wer hat denn ein Problem mit Deiner Eigennutzung?
Der Stromanbieter? Der kann doch einen zum Stromablesen schicken!
Das Finanzamt?
Kann der Fragestellung nicht ganz folgen?
Gruss Dieter

es hat noch keiner ein problem mit meiner eigennutzung, es geht nur darum, dass ich das haus nach den 2 jahren eigennutzung gerne ohne den gewinn zu versteuern wieder verkaufen will. habe nur angst, dass das finanzamt es nicht als eigennutzung sieht wenn ich nicht dauerhaft dort bin und oft bei meinen eltern uebernachte.

hallo, leider kann ich nicht weiter helfen.
Vielleicht hilft es ja, gegenüber dem stromanbieter ehrlich die sachlage zu schildern, das der verbrauch aufgrund der gegebenheiten so niedrig ist.

vielleicht mal googlen, welche rechte man gegenüber dem stromanbieter hat, wenn dieser einem nicht glaubt?!

evtl helfen auch die weiter: www.verbraucherzentrale.de

Lieber Truxes

„Ausschließlich selbst genutzt” bedeutet: Es darf nicht vermietet worden sein.

Diese Definition habe ich im internet gefunden.

Das Finanzamt fragt, glaube ich, nicht , wie lange Du Dich in Deiner Wohnung aufgehalten hast. Das ist eher was für Leute, die in Steueroasen leben. Wenn Du in der Wohnung polizeilich gemeldest warst, müsste das reichen.
Aber ich bin kein RA
Gruss Dieter