Hallo meine Lieben,
also ich schildere kurz den Fall:
Person A sitzt im Rollstuhl.Als er plötzlich von drei Jugendlichen beleidigt wird, hetzt er seinen Hund mit der Aufforderung:„Fass!“ die Jugendlichen anzugreifen. Dieser beißt einer der Jugendlichen am Arm,worauf dieser verletzt verletzt wird.
Wie ist dieser Fall zu lösen,wenn man ein Gutachten schreiben will.
Ich schreibe nächste Woche eine Klausur und wollte mich mit Fallbeispielen drauf vorbereiten. Also ich gehe davon aus, dass der Tierhalter wollen muss, dass eine Person verletzt wird. Dies wird ja eigentlich mit der Aufforderung „Fass“ deutlich, worauf man vielleicht sagen kann,dass Person A dies nicht so meinte. Aber was ja sicher ist, ist dass er seinen Hund als Werkzeug benutzt hat, um seine Handlung durchführen zu können.
Also dementsprechend hätte er ja gegen den §223 und §224 gestoßen.
Wie würde man jetzt ein Gutachten erstellen?
Welche Schritte kommen in welcher Reihenfolge vor?
Hoffe auf eure Hilfe.
Danke im Voraus
Hallo.
Person A sitzt im Rollstuhl.Als er plötzlich von drei
Jugendlichen beleidigt wird, hetzt er seinen Hund mit der
Aufforderung:„Fass!“ die Jugendlichen anzugreifen. Dieser
beißt einer der Jugendlichen am Arm,worauf dieser verletzt
verletzt wird.
Wie ist dieser Fall zu lösen,wenn man ein Gutachten schreiben
will.
ein medizin. Gutachten über den verletzten Jugendlichen ?
Dazu ist nur ein Arzt berechtigt!
Also dementsprechend hätte er ja gegen den §223 und §224
gestoßen.
Diese §§ gibt es wie Sand am Meer. Welches Gesetz meinst Du denn ?
Gruß Merger
Oh entschuldigung… Also ich gehe vom Strafgesetzbuch aus und zwar einmal den Grundtatbestand §223 (einfache Körperverletzung) und dann die gefährliche Körperverletzung §224 Abs.1 Nr.2, also wenn man ein gefährliches Werkzeug benutzt. Und in dem Fall ist der Hund doch als gefährliches Werkzeug anzusehen oder nicht?
Und es ist nicht die Person A, die die Tat durchgeführt hat sondern er lässt ja durch sein Kommando seinen Hund das Ganze durchführen… Dankd für die Hilfe 