Wenn ich seit 1990 Witwe bin, seit Ende 2005 nicht mehr selbständig bin, sondern im Angestelltenverhältnis gearbeitet habe, Krankenversicherung gem. der Pflichtversicherung abgeführt habe. Danach Arbeitslosengeld bezogen habe. Und nun keines mehr bekomme,die LVA-Rentenversicherung mich pflichtversichert und die Beiträge an die Krankenkasse monatlich abführt., muss ich mich dennoch freiwillig krankenversichern, da die Krankenkasse das so will?
Nach meiner meiner Meinung nicht.Da die LVA „Pflichtbeiträge“ an die GKV zahlt. Wie der Ausdruck Pflichtbeitrag schon sagt, sind Sie damit Pflichtmitglied der Krankenversicherung. Solten Sie aber noch andere Einkommen aus Vermietung, Verpachtung, Vermögen, usw. haben müssen Sie dafür leider auch Krankenversicherungsbeiträge bezahlen bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze. Damit wäre dann ein Antrag auf freiwillige Krankenversicherung gerechtfertigt. Grüsse-Leo! Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten–.
Hallo,
es geht nicht darum, was die Krankenkasse will, sondern ob die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung der Rentner erfüllt ist.
Solange eine Pflichtversicherung besteht (z.B. aufgrund eines Angestelltenverhältnisses), werden auch aus der Rente Pflichtbeiträge abgeführt.
Wenn die Pflichtversicherung durch Ende der Beschäftigung aber wegfällt, kann es durchaus sein, dass dann nur noch eine freiwillige Versicherung in Frage kommt.
Dass die Rentenversicherung derzeit noch Pflichtbeiträge aus der Rente abführt, spielt dabei keine Rolle. Dies wird nach Absetzen der entsprechenden Meldungen durch die Krankenkasse rückwirkend geändert und die Beiträge nachgezahlt.
Ich hoffe, ich hab helfen können. Ansonsten sollte eine gute Krankenkasse dies auch selbst gut erklären können…
Gruß
Traveller
Hallo Witwe
es kommt auf den Status an sind Sie freiwillig versichert hat die Kasse recht.
Dann gelten andere Sätze für die Versicherung und die Rente zählt als Einkommen.
Gruß
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Tut mir Leid, ich bin kein Experte in der Krankenversicherung, die Frage bitte an jemand anders weiterleiten.
Ja, Sie muessen sich freiwillig versichern, da keine Pflichtversicherung mehr
besteht. Erst bei Rentenbezug wird von der KV geprueft, ob eine
Pflichtversicherung als Rentnerin besteht (KVdR). Wenn nicht, muessen Sie
weiterhin freiwillige Beitraege entrichten.
Hallo,
normalerweise nicht.
Gehen Sie bitte mit Ihrem Rentenbescheid zu Ihrer Krankenkasse und klären sie dies.
Gruß
Jogie
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Hallo,
das ist nur dann so, wenn man die Vorversicherungszeiten bei der Krankenkasse nicht erfüllt hat. Die sogenannte 9/10 Belegung kommt hier zum tragen. Bedeutet, dass man in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens mindesten 9/10 der Zeit in einem sozialversicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältnis gestanden haben muss, um in die Krankenversicherung der Rentner zu kommen. Hat man diese Zeit nicht erfüllt, so bleibt einem die freiwillige Versicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse.
Viele Grüße
Christoph Schnell
Hallo,
in 1990 hast du wahrscheinlich deinen Witwenrentenantrag gestellt, damals hat deine KK geprüft, ob du in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versicherungspflichtig bist. Dies ist der Fall, wenn du in der zweiten Hälfte deines Erwerbslebens (gerechnet ab dem Tag der ersten Aufnahme einer Erwerbstätigkeit) 90% der Zeit in einer gesetzlichen KK versichert warst. Ist dies der Fall bist du Pflichtrentnerin und musst dich in der gesetzlichen KK versichern. Wahrscheinlich hat bei dir diese Prüfung ergeben, dass du nicht versicherungspflichtig bist in der KVdR. Du warst damals bestimmt in der PKV als Selbstständige?
Diese Prüfung wird nur einmal zum Zeitpunkt der Rentenantragstellung gemacht und gilt dann für die Zukunft.
Wenn du nämlich nicht in der KVdR pflichtversichert bist, dann kann dich LVA gar nicht pflichtversichern, bitte schau nach, ob du einen Zuschuss zur freiwilligen KV bekommst oder wirklich Pflichtbeiträge abgeführt werden, wenn dies stimmt, dann muss das mit der KK und LVA genau geklärt werden.
Deine KK hat bestimmt Gründe, warum sie freiwillige Versicherung ausführen muss, von wollen ist hier nicht die Rede, Gesetze machen unsere Gesundheits- und Sozialpolitiker.
Ganz genau kannst du es erfahren, wenn du schriftlich eine Erklärung deiner KK einforderst, warum du dich freiwillig versichern musst.
Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig weiterhelfen.
Hallo Kranken-Witwenstan,
vermutlich hat die KK recht, da zur KVdR (Krankenversicherung der Rentner) eine Vorversicherungszeit erfüllt werden muss, die offenmsichtlich gegeben ist. Also bitte bei der KK nach dem Grund nachragen.
Gruß
Schiwi
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nun keines mehr bekomme,die LVA-Rentenversicherung mich
pflichtversichert und die Beiträge an die Krankenkasse
monatlich abführt., muss ich mich dennoch freiwillig
krankenversichern, da die Krankenkasse das so will?
Hallo,
deiner Schilderung entnehme ich, dass du die Vorversicherungszeit für die Versicherungspflicht als Rentnerin nicht erfüllst. Die freiwillige Versicherung ist dann richtig.
Ich möchte hier noch anmerken:
In der gesetzlichen Krankenversicherung ist alles - wie der Name schon sagt - gesetzlich geregelt. Ein „Wille“ der Krankenkasse liegt nicht vor. Es ist einfach die rechtliche Folge deines Versicherungsverlaufes oder des Versicherungsverlaufes des Verstorbenen. Auch die vergangene Zahlung von „Pflichtbeiträgen“ durch die Rentenversicherung ist unerheblich.
Andi
Die „Pflichtversicherung“ der Deutschen Rentenversicherung hat mit der Entscheidung der Krankenkasse nichts zu tun.
Maßgebend ist die Entscheidung der Krankenkasse. Wenn Sie z.B. über mehrere Jahre in der privaten Krankenversicherung versichert waren, kann dies schon ausreichen, dass Sie nicht mehr der Krankenversicherung der Rentner (Pflichtversicherung) angehören, sondern freiwillig versichert werden.
Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, wie sie zu dieser Entscheidung gelangt ist und lassen Sie sich die genaue Berechnung der Versicherungszeiten erklären. Falls die Entscheidung Ihrer Krankenkasse nocht nicht so lange zurückliegt, können Sie versuchen, einen widerspruchsfähigen Bescheid zu bekommen, gegen den Sie innerhalb eines Monats nach Zuganges Widerspruch beim Widerspruchsausschuss Ihrer Krankenkasse erheben können.
Falls Sie lediglich Ihre Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten und sonst keine Einnahmen haben (dazu zählen auch Zinsen, Mieten, Pacht usw.), würde ich es aber bei der Entscheidung der Krankenkasse belassen, da Sie als freiwilliges Mitglied dann nicht mehr an Beitrag bezahlen als ein pflichtversicherter Rentner.
Die Deutsche Rentenversicherung muss dann aber von Ihnen Bescheid bekommen, damit sie den Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung direkt an Sie überweist, denn schließlich werden die freiwilligen Beiträge direkt von Ihrem Konto abgezogen.
Freundliche Grüße
kbaroque
Entscheidend für die Versicherungspflicht als Rentnerin ist der § 5 Abs. 1 Nr. 11 Sozialgsetzbuch 5 (SGB V). Die hier genannte Frist muss von der letzten Krankenkasse - die dann bei versicherungspflicht zuständig ist - berechnet werden.
Tschüss
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Hallo, und Entschuldigung für die verspätete Antwort - ich war ein paar tage ausserhalb
Nun zur Antwort: es gibt eine Vorversicherungszeit für die KVdR (Krankenversicherung der Rentner). Da Sie diese VVZ = Mitgliedschaftszeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung scheinbar nicht erfüllt hatten, ist die Einstufung als „Freiwillig Versicherte“ korrekt. Auch die Renten-Beiträge werden dann umgestellt -> es werden Ihnen die Beitragsanteile der RV demnächst ausgezahlt werden mit der monatlichen Rente.
Lassen Sie sich die VVZ und die Ausrechnung bestätigen; die Berechnung lässt sich dann an den Gesetzesgrundlagen nachvollziehen (Sozialgesetzbuch 5 = SGB V).
Viele Grüße aus Hamburg!