Wie ist es bei einem Unfall wo niemand zu

… schaden kommt und keiner ruft die Polizei und sogar wenn der andere sagt: verschwinden sie! muss man dann noch mit Konsequenzen rechnen? Geht das überhaupt im Nachhinein?

Servus, Batman,

bei z.B. einem kleinen Verkehrsunfall ohne größere Sachschäden und ohne Personenschäden muß man die Polizei nicht rufen (und die Polizei würde normalerweise auch gar nicht kommen, wenn die Beteiligten sich einig sind und untereinander ihre Daten (Personalien, Erreichbarkeit, Versicherung) austauschen können).

Oft aber stellt sich erst später heraus, daß z.B. jemand ein Schleudertrauma erlitten hat. Dann meldet es der Verletzte halt im Nachhinein der Versicherung des Unfallgegners. Aber rechtlich hat das dann in der Regel keine Konsequenzen mehr (zumindest bei harmlosen Verletzungen, und weil für ein Schmerzensgeld bei diesen Alltagsverletzungen nicht unbedingt eine Strafanzeige erforderlich ist).

Gruß manu

… schaden kommt

Im juristischen Sinne ist das irreal, denn der Schaden ist ein Merkmal für den Begriff des Unfalls. Du kannst also nichts „Unfall“ nennen, wenn kein Schaden entstanden ist.

und keiner ruft die Polizei

Warum auch?

muss man dann noch mit
Konsequenzen rechnen?

Man muss im Leben mit allem rechnen. Auch damit, dass der „Unfallgegner“ sich plötzlich einen Schaden samt Zeugen erfindet.

Geht das überhaupt im Nachhinein?

Das ist das Wesen der Konsequenz. Im Vorhinein treten die eher selten auf.