ich habe von meiner PKV für das Jahr 2015 die Beitragsrückerstattung bereits erhalten, habe aber noch „offene“ Rechnungen, die ich einreichen will. Rein rechnerisch würde sich das Einreichen der Rechnungen mehr lohnen als die Beitragsrückerstattung. Wenn ich die Rechnungen einreiche, verzichte ich ja sozusagen auf die Rückerstattung für das Jahr 2015.
Mich würde interessieren, wie das dann geregelt wird!?
entscheidend was im Vertrag inkl. aller Anlagen zum Thema Beitragsrückerstattung schriftlich vereinbart wurde. Das kann je nach Unternehmen und ggf. Tarif sehr unterschiedlich sein.
Wurde die Beitragserstattung schriftlich mit einem Vordruck beantragt? Genauer Text?
Und/oder gab es bei der Beitragserstattung ein Schreiben der Versicherung? Genauer Text?
es gab ein Schreiben: „Sehr geehrter Herr … es ist soweit: Sie erhalten Geld zurück. Für das vergangene Jahr (2015) haben Sie keine Leistungen Ihrer Krankenversicherung…“.
Ich habe das nicht beantragt, sondern das kam am 5.07.16. Ich habe nun noch eine Rechnung vom 2.11.15.
Ich hatte schon mal eine Beitragsrückerstattung, aber da hätte sich das Einreichen der Rechnungen nicht gelohnt.
Das wird verrechnet werden. Üblicherweise sammelt man keine Rechnungen sehr lang, wenn man eine Erstattung bekäme. Es gibt daher die BRE schon meist September des Folgejahres. Reicht man dann noch Rechnungen ein, bekommt man meist einen Hinweis, dass man schon BRE erhalten hat und damit günstiger wegkommt. Nun ist es bei dir anders, dann wird verrechnet werden.
Gruß
rakete
[Dann bedeutet der Satz: „Allerdings minus Selbstbehalt und minus Beitragsrückerstattung“
Das ergibt doch gar keinen Sinn.] Why not?
Dann schau einfach in deinem Vertrag nach, ob ein Selbstbehalt vereinbart ist und was damit gemeint ist.
Die Beitragserstattung bei Leistungsfreiheit wurde lt. UP bezahlt. Falls nun noch eine Rechnung eingereicht wird ist diese Erstattung hinfällig und wird natürlich wieder abgezogen. Näheres findest du in deinen Vertragsunterlagen.